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Gewinnermittlungsrecht

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Nach der EU-Verordnung vom 19. Juli 2002 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 2005 verpflichtet, einen Konzernabschluss nach den International Accounting Standards (IAS) aufzustellen. Artikel 5 der Verordnung erlaubt den Mitgliedstaaten, die IAS auch für Einzelabschlüsse zuzulassen. Dies wirft die Frage nach dem Fortbestand des deutschen Maßgeblichkeitsprinzips auf, das seit über hundert Jahren die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung zugrundelegt. In der Diskussion stehen zwei Alternativen: die Transformation des bestehenden Bilanzsteuerrechts zu einem eigenständigen Steuerbilanzrecht und die Einführung einer auf Zahlungsströmen basierenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, wie sie im preußischen Steuerrecht des 19. Jahrhunderts vorgesehen war. Diese Debatte ist nicht neu und wiederholt sich in verschiedenen Schüben. Im Kern geht es darum, ob die Periodisierungsprinzipien der Bilanzierung die Ziele der steuerlichen Gewinnermittlung erfüllen oder ob eine Zahlungsrechnung ohne Periodisierung besser geeignet wäre. Die Untersuchung zielt darauf ab, eine steuerrechtliche Analyse der beiden Gewinnermittlungskonzeptionen zu leisten. Dabei werden von den Zielen der steuerlichen Gewinnermittlung operationalisierbare Unterziele abgeleitet. Die anschließende Messung der Zielerfüllungsgrade zeigt die Überlegenheit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und führt zu einem steuerrechtlichen Plädoyer.

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Gewinnermittlungsrecht, Andre Jacques Dicken

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2003
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