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dtv-Atlas Recht

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»Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.« (Goethe, Maximen und Reflexionen) Mit 121 Abbildungsseiten in FarbeGrafiker: Jünger + MichelUnd weil jeder nur halbwegs vernünftige Mensch vor den schweren Gesetzessammlungen und den noch schwereren Kommentaren kapituliert, macht der zweibändige dtv-Atlas Recht das Rechtssystem Deutschlands auf fundierte Weise verständlich, ohne sich in Detailfragen zu verlieren. Blick ins Buch (PDF, ca 1,1 MB)Im ersten Band stellt der Autor die Grundlagen (u. a. Rechtsquellen, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie) dar. Es folgen das Staatsrecht (Grundrechte und Staatsorganisation), das Europarecht und das Völkerrecht. Der dritte Abschnitt ist dem Strafrecht gewidmet, wobei der Autor zunächst allgemeine Fragestellungen behandelt (u. a. Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld sowie Versuch und Vollendung), bevor er sich ausführlich den einzelnen Tatbeständen wie Totschlag, Mord, Diebstahl, Raub usw. zuwendet.

Édition

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dtv-Atlas Recht, Eric Hilgendorf

Langue
Année de publication
2003,
État du livre
Bon
Prix
4,79 €

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Titre
dtv-Atlas Recht
Langue
Allemand
Publié
2003
Pages
251
ISBN10
342303324X
ISBN13
9783423033244
Séries
Mots clés
Nonfiction
Description
»Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.« (Goethe, Maximen und Reflexionen) Mit 121 Abbildungsseiten in FarbeGrafiker: Jünger + MichelUnd weil jeder nur halbwegs vernünftige Mensch vor den schweren Gesetzessammlungen und den noch schwereren Kommentaren kapituliert, macht der zweibändige dtv-Atlas Recht das Rechtssystem Deutschlands auf fundierte Weise verständlich, ohne sich in Detailfragen zu verlieren. Blick ins Buch (PDF, ca 1,1 MB)Im ersten Band stellt der Autor die Grundlagen (u. a. Rechtsquellen, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie) dar. Es folgen das Staatsrecht (Grundrechte und Staatsorganisation), das Europarecht und das Völkerrecht. Der dritte Abschnitt ist dem Strafrecht gewidmet, wobei der Autor zunächst allgemeine Fragestellungen behandelt (u. a. Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld sowie Versuch und Vollendung), bevor er sich ausführlich den einzelnen Tatbeständen wie Totschlag, Mord, Diebstahl, Raub usw. zuwendet.