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Corpus iuris civilis

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Privatrecht als Ordnungsform CORPUS IURIS CIVILIS verkörpert die antiken Rechtsregeln einer hochentwickelten Wirtschaftsgesellschaft und versteht das Privatrecht als eigenständige Ordnungsform, die persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse rational regelt. Diese Sammlung ist eine bedeutende Hinterlassenschaft der römischen Antike und bildet die Wurzeln des BGB im römischen Recht. In kontinentalem Europa ist sie über Jahrhunderte eine wesentliche Rechtsquelle geblieben, und die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht, das auch das BGB maßgeblich prägt. Die von Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellte Rechtssammlung, die Digesten, bietet einen einzigartigen Vorrat an Rechtsproblemen und besteht aus Fragmenten von etwa 40 römischen Juristen der klassischen Zeit. Band IV umfasst die Digesten 21 bis 27, die zentrale Themen wie Kaufrecht und Familienrecht behandeln: Sach- und Rechtsmängelhaftung beim Kauf, Zinsrecht, Beweisrecht, Eheschließung, Ehescheidung, Schenkungen unter Ehegatten, Unterhaltspflicht, Anerkennung von Kindern und Vormundschaft. Die zielsprachenorientierte Übersetzung ermöglicht Juristen und Interessierten einen neuen Zugang zu diesen klassischen Texten der Rechtswissenschaft. Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer und erhalten Sie 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.

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Corpus iuris civilis, Karlheinz Misera

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2005
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