Da Wahlrechte und Ermessensspielräume der Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsinformationen grundsätzlich widersprechen, ist eine Objektivierung als notwendige Voraussetzung für die Erfüllung der Informationsfunktion anzusehen. Das setzt Verläßlichkeit der Informationen voraus, die – wenn sie für den Empfänger nützlich sein sollen – außerdem der Verständlichkeit bedürfen. Damit sind die Kriterien für die Berücksichtigung von Informationen in der Rechnungslegung identifiziert. Anhand dieser beiden qualitativen Kriterien wurden Objektivierungsvorschläge für die einzelnen Bereiche der Konzernrechnungslegung erarbeitet und die 7. EG-Richtlinie sowie die konzernrechnungslegungsrelevanten Regelungen der IAS und der US-GAAP einer Nutzwertanalyse unterzogen.
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Objektivierung der Konzernrechnungslegung unter Berücksichtigung und Beurteilung der 7. EG-Richtlinie der IAS und der US-GAAP, Lars Peters
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Année de publication
2001
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Da Wahlrechte und Ermessensspielräume der Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsinformationen grundsätzlich widersprechen, ist eine Objektivierung als notwendige Voraussetzung für die Erfüllung der Informationsfunktion anzusehen. Das setzt Verläßlichkeit der Informationen voraus, die – wenn sie für den Empfänger nützlich sein sollen – außerdem der Verständlichkeit bedürfen. Damit sind die Kriterien für die Berücksichtigung von Informationen in der Rechnungslegung identifiziert. Anhand dieser beiden qualitativen Kriterien wurden Objektivierungsvorschläge für die einzelnen Bereiche der Konzernrechnungslegung erarbeitet und die 7. EG-Richtlinie sowie die konzernrechnungslegungsrelevanten Regelungen der IAS und der US-GAAP einer Nutzwertanalyse unterzogen.