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Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz

Die verfassungspolitischen Folgerungen des Parlamentarischen Rates aus Weimarer Republik und nationalsozialistischer Diktatur.

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Die Verfassung eines Staates ist entscheidend für das Funktionieren seiner Ordnung. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur war man sich einig, dass eine der Ursachen für die „Auflösung der Weimarer Republik“ in den Mängeln der Weimarer Verfassung lag. Um diese zu vermeiden, bot die Schaffung des „Grundgesetzes“ für den westdeutschen Teilstaat eine Chance. Angesichts der wachsenden Spannungen zwischen den westlichen Alliierten und der sowjetischen Besatzungsmacht war mit der Entstehung von „Teilordnungen“ zu rechnen. Der Grundgesetzgeber strebte ein Zusammenspiel der staatlichen Organe an, das die Machtausübung erleichtert und gleichzeitig das Parlament sowie die Justiz zur Kontrolle verpflichtet. Instrumente des Selbstschutzes wurden integriert, um zu verhindern, dass die Demokratie ihre Mittel ihren Gegnern zur Verfügung stellt. Dies führte zu einer betonten „Wertorientierung“ des Grundgesetzes, insbesondere durch den Ausbau der Grundrechte, was eine klare Abgrenzung zur nationalsozialistischen Herrschaft und zur kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone darstellte. Zudem wurden Wege zur Wiedervereinigung Deutschlands offengehalten, was sich darin zeigte, dass nur ein (vorläufiges) Grundgesetz und keine endgültige Verfassung ausgearbeitet wurde. Die Arbeit Frommes bewegt sich an der Schnittstelle von Verfassungsrecht und Politik und untersucht, wie Politik durch Verfassungsrecht gesteuert werden

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Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz, Friedrich Karl Fromme

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1999
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