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Die gängige Doktrin der Staatenverbindungslehre hat Schwierigkeiten, das föderale System der EU zu erfassen, da sie ein bestimmtes Verständnis von Föderalismus zugrundelegt, das als „dualistisches Föderalismusverständnis“ bezeichnet wird. Dieses Konzept betrachtet föderale Organisationen zwischen Staaten als lose Verbindungen, wie Staatenbünde, und innerstaatlich als souveräne Bundesstaatlichkeit. Die Analyse erfolgt im Kontext der Reichsverfassung von 1871, da dort zentrale Kategorien des dualistischen Verständnisses entwickelt wurden. Durch die Untersuchung der Organisationsstruktur des Reiches von 1871 und deren Vergleich mit der EG als stark integriertem Teil der EU wird die Frage aufgeworfen, ob das dualistische Verständnis zur Beschreibung des föderalen Systems der EU taugt. Insbesondere der Begriff der Kompetenz-Kompetenz zeigt, dass die in der Vergangenheit entwickelten dogmatischen Kategorien des staatsrechtlichen Föderalismus nicht geeignet sind, moderne transnationale Systeme zu beschreiben. Auch die Einordnung der EU mit Begriffen wie internationale Organisation oder Staatenbund greift zu kurz. Daher wird im zweiten Teil ein „transnationales Föderalismusverständnis“ entwickelt, das die Einheitlichkeit der Rechtsordnungen der EU und der Mitgliedstaaten in den Mittelpunkt stellt. Als Beispiel wird das Kartellrecht im föderalen System der EU betrachtet, gefolgt von einem Ausblick auf die Veränderungen für die Souverän
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Die Europäische Union im Lichte der Reichsverfassung von 1871, Alexander Böhmer
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- 1999
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