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Der qualitative Inhalt jeglicher Straftat ist in quantitativer Form darstellbar, wenn diejenigen Merkmale bzw. Eigenschaften identifizierbar sind, die einerseits für die Begriffsbestimmung wesentlich und andererseits für die Gegenstandsbestimmung der Straftat messbar sind. Hierzu wird die Anatomie des Unwertentstehungsprozesses , Straftat„ analysiert sowie die dazu isomorphe Architektur der Theorie rekonstruiert, die dafür gebraucht wird, eine Terminologie für die methodische Anleitung dafür herzustellen, dass beweisbar ist: Der jeweils einschlägige Strafausspruch ist dem zugrunde liegenden Schuldspruch äquivalent (inter- und intradeliktisch unwertproportional). Angestrebt wird ein Strafwertkalkül und damit die Befreiung der Strafrechtstheorie vom , Einerseits und Andererseits“ des dogmatisch-topischen Meinungswissens, dessen Immunabwehr gegen experimentierendes Denken und interdisziplinäre Ansätze zu knacken versucht wird.
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Die mathematische Modellierung der Strafzumessung, Hans Kohlschütter
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- 1998
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