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Die Rechtsquellen des Kantons Luzern

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Der Band setzt die Edition der normativen Quellen aus Luzern fort, die bereits im ersten Band bis 1425 behandelt wurden. Der dritte Band umfasst Dokumente aus den Jahren 1461 bis 1489 sowie Rechtssammlungen aus den 1480er Jahren, darunter das älteste Eidbuch und das älteste Stadtrechtbuch. Gemeinsam bieten die drei Bände einen umfassenden Überblick über das relevante Material bis 1489, soweit es überliefert ist. Die zeitliche Schichtung der Rechtsüberlieferung wird deutlich, da viel Aufmerksamkeit auf Datierungsfragen und die Bestimmung der Schreiberhände gelegt wird. Dies ermöglicht eine Betrachtung des spätmittelalterlichen Luzerner Rechts als ein sich dynamisch entwickelndes Ganzes. Die Quellen decken ein breites Spektrum ab, berühren häufig politische und administrative Organisation sowie die Verwaltung der Landschaft und enthalten zivil- und strafrechtliche Normen. Darüber hinaus bieten sie Einblicke in den politischen Alltag durch Hinweise auf die an der Gesetzgebung beteiligten Instanzen. Neben dem städtischen Statutarrecht enthält der Band eine umfangreiche Version der Offnung des Klosters und späteren Stifts im Hof. Der zweite Band der Rechtsquellen ist der Vogtei Willisau gewidmet, die 1407 entstand, als Luzern die Herrschaft über Willisau übernahm. Die Verwaltung des neu erworbenen Besitzes wurde einem Ratsmitglied der Stadt Luzern übertragen.

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Die Rechtsquellen des Kantons Luzern, Konrad Wanner

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1998
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