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Mit dem KStG 1977 wurde die Körperschaftbesteuerung in der Bundesrepublik grundlegend reformiert. Der Wechsel vom klassischen Körperschaftsteuersystem zum Anrechnungsverfahren gilt als bedeutender Fortschritt, weist jedoch auch Schwächen auf, die Kritiker nicht verstummen lassen. In diesem Kontext wird die von Engels/Stützel vorgeschlagene Teilhabersteuer als mögliche bessere Alternative diskutiert. Diese Idee sieht vor, Gewinne und Verluste einer Kapitalgesellschaft direkt den Anteilseignern zuzurechnen und unabhängig von Ausschüttungen in die persönliche Einkommensbesteuerung einzubeziehen. Die Arbeit analysiert zunächst die aktuelle Unternehmens- und Konzernbesteuerung. Es wird geprüft, ob ein allgemeiner Übergang zum körperschaftsteuerlichen Integrationsverfahren als Alternative zum Anrechnungsverfahren sinnvoll ist. Die Ergebnisse zeigen, dass eine uneingeschränkte Umsetzung nicht empfehlenswert ist. Basierend auf diesen Ergebnissen wird ein Besteuerungsvorschlag entwickelt, der beide Verfahren – Anrechnung und Integration – parallel anwendet. Abschließend wird das vorgeschlagene Modell mit anderen Literaturvorschlägen zur Unternehmens- und Konzernbesteuerung verglichen und kritisch beleuchtet.
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Körperschaftsteuerliche Integration statt Anrechnung?, Christa Wamsler
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- 1998
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