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Telemanns Auftrags- und Gelegenheitswerke

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Obwohl sich Musik vom Beginn menschlicher Entwicklung an wohl nie in einem zweckfreien Raum abgehobenen Musizierens bewegte, sondern überwiegend anlaßgebunden funktionierte, konnte seit seinem Entstehen am Ende des 18. Jahrhunderts der Begriff “Gelegenheitsmusik„ immer wieder pejorativ belastet werden. Das betraf völlig unnachsichtig wiederholt auch die Musik Georg Philipp Telemanns. Telemann hatte zwar - jedenfalls bei einigen Gattungen - sehr vielfältig Teil an jenem Prozeß im 18. Jahrhundert, der auf dem Weg zum öffentlichen Konzert und zur breiten Hausmusikpflege von enger Anlaßbindung der Musik zu einer sichtlich erweiterten Funktion führte. Dennoch aber wurde oft gerade seine Musik - ohne zu differenzieren, obwohl nur unzureichend bekannt - gern als Beispiel für “Gelegenheitsmusik“ herangezogen. So lag es nahe, Telemanns Verhältnis zum “Gelegenheitswerk„ eine eigene Fachtagung zu widmen, in der Hoffnung, daß sie Zuwachs an Material und Erkenntnissen über sein Komponieren und den Wandel seiner sozialen Verpflichtungen brächte, also, wenn man so will, über Telemann als Tonsetzer von Musik zwischen Auftrags- und Funktionsgebundenenheit und vorgeblich autonomem Kunstwerkanspruch. Die Referate der Konferenz “Telemanns Auftrags- und Gelegenheitswerke - Funktion, Wert und Bedeutung“ (Magdeburg, 14. bis 16. März 1990) legen wir hiermit vor. Vorwort der Herausgeber

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Telemanns Auftrags- und Gelegenheitswerke, Wolf Hobohm

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1997
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