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Tres libri codicis

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Seit der Rechtsschule von Bologna bis weit in die frühe Neuzeit hinein war der Codex Iustinianus in zwei Teile unterteilt: Die Bezeichnung „Codex“ bezog sich nur auf die ersten neun Bücher, welche eine der wichtigsten Quellen für den Rechtsunterricht und die Rechtswissenschaft darstellten. Die letzten drei Bücher waren hingegen mit anderen justinianischen Quellen im sogenannten „Volumen parvum“ vereint. Im ersten Teil der vorliegenden Untersuchung werden - auf der Grundlage der historischen Quellen und der ältesten Volumen - und Codexhandschriften - die Gründe und die Probleme der Zweiteilung des Codex analysiert. Diesem Teil folgt eine umfassende Untersuchung der glossierten Tres libri-Handschriften, in welchen sich die verschiedenen exegetischen Arbeiten des 12. bis frühen 13. Jahrhunderts dokumentieren, darunter die Kommentare großer Gelehrter wie Iacobus, Cyprianus, Rogerius, Placentinus, Pillius, Hugolinus. Aus den ältesten Handschriften werden schließlich 561 voraccursische Glossen zu den Tres libri erstmals ediert. Das Buch fügt sich in eine Reihe von (in den Sonderheften zu Ius Commune publizierten) Studien zu den Anfängen des gelehrten Rechts ein, indem es die Frühgeschichte eines bislang wenig beachteten Teils des Corpus Iuris Civilis aufhellt.

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Tres libri codicis, Emanuele Conte

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1990
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