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Raumordnungsziele und Zulässigkeit privater Vorhaben

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Die Analyse einer Vielzahl von Regionalplänen identifiziert Typen von Zielaussagen, die sich auf private Vorhaben beziehen. Die Untersuchung zeigt, dass Grundeigentum zunehmend in großräumige planerische Zusammenhänge integriert wird, ohne dass individuelle Rechtspositionen bei dieser Planung ausreichend berücksichtigt werden. Dennoch kann eine Zielbindung für private Vorhaben mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar sein, sofern die planerische Abwägung konkret genug ist. Dies gilt besonders für die wichtigen Ausweisungen von Vorranggebieten und -standorten im Kontext des Umwelt- und Ressourcenschutzes. Die Arbeit bietet anschauliches Material, das verdeutlicht, wie die textliche Gestaltung der Zielaussagen die Umsetzungsmöglichkeiten privater Vorhaben beeinflussen kann. Zudem wird aufgezeigt, dass die abwehrrechtliche Schwäche individueller Rechtspositionen bei großräumiger Planung eine Entschädigung erforderlich macht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die die Abwehrgarantie der Wertgarantie priorisiert, lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Zielbindungswirkung übertragen. Die Ergebnisse führen zu einer Auslegung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB, die sich an den konkreten Zieltypen orientiert und klare Vorgaben für die Genehmigungspraxis zur Rechtsanwendung bietet.

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Raumordnungsziele und Zulässigkeit privater Vorhaben, Josef Christ

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1990
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