Mit dem Wohneigentumsförderungsgesetz von 1986 unterzog der Gesetzgeber die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums einer grundlegenden Reform. Die bisher ansatzweise praktizierte Investitionsgutlösung wurde durch eine Konsumgutlösung abgelöst. Sind die neu im Steuerrecht verankerten Förderinstrumente - 10e und 34f EStG - geeignet, die Wohneigentumsquote zu erhöhen? Finden die im deutschen Steuerrecht geltenden Fördermaßnahmen im Ausland ihre Entsprechung? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung, die durch die Auswertung von insgesamt 21 Steuersystemen umfassend angelegt und fundiert ist. Die steuerliche Diskriminierung der Fremdfinanzierung gegenüber der Eigenfinanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums veranlaßte den Verfasser schließlich zu steuerpolitischen Reformanregungen, deren Fernziel es ist, eine an marktlichen Verhältnissen orientierte Investionsgutlösung einzuführen. Um die auf niedrigem Niveau verharrende Wohneigentumsquote indes kurzfristig zu erhöhen, plädiert der Verfasser für die Einführung eines unbegrenzten Schuldzinsenabzugs.
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Die Besteuerung privaten Wohneigentums unter besonderer Berücksichtigung der Selbstnutzung, Werner Volz
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1990
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Mit dem Wohneigentumsförderungsgesetz von 1986 unterzog der Gesetzgeber die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums einer grundlegenden Reform. Die bisher ansatzweise praktizierte Investitionsgutlösung wurde durch eine Konsumgutlösung abgelöst. Sind die neu im Steuerrecht verankerten Förderinstrumente - 10e und 34f EStG - geeignet, die Wohneigentumsquote zu erhöhen? Finden die im deutschen Steuerrecht geltenden Fördermaßnahmen im Ausland ihre Entsprechung? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung, die durch die Auswertung von insgesamt 21 Steuersystemen umfassend angelegt und fundiert ist. Die steuerliche Diskriminierung der Fremdfinanzierung gegenüber der Eigenfinanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums veranlaßte den Verfasser schließlich zu steuerpolitischen Reformanregungen, deren Fernziel es ist, eine an marktlichen Verhältnissen orientierte Investionsgutlösung einzuführen. Um die auf niedrigem Niveau verharrende Wohneigentumsquote indes kurzfristig zu erhöhen, plädiert der Verfasser für die Einführung eines unbegrenzten Schuldzinsenabzugs.