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Jens Dallmeyer

    Beweisführung im Strengbeweisverfahren
    Angst als juristische Kategorie
    Beweisführung im Strengbeweisverfahren
    Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess
    • Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess

      • 760pages
      • 27 heures de lecture

      Seit 90 Jahren das Standardwerk zum Beweisantrag - begründet von Max Alsberg , fortgeführt von Karl-Heinz Nüse und Karlheinz Meyer Auf keinem Rechtsgebiet ragt ein Problem so hervor, wie der Beweisantrag auf dem Gebiet des Strafprozesses. Es ist schlechthin das Zentralproblem im Strafverfahren und gehört damit zu einer der wichtigsten Materien. Mit der Beherrschung dieser Thematik können Verteidigung und Staatsanwaltschaft erheblich Einfluss auf die Beweisbarkeit der Tat und auf die Festlegung des zugrunde gelegten Sachverhalts nehmen. Insbesondere bei Indizienprozessen entscheidet das Beweisrecht über das Prozessergebnis: Über Freispruch oder Verurteilung. Ein Standardwerk zum Beweisantragsrecht mit langer Tradition für alle Beteiligten eines Strafverfahrens. Umfassend aufbereitet unter Berücksichtigung der zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2020 durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens geänderten Gesetzeslage, der nunmehr hierzu vorhandenen Rechtsprechung und Literatur. Seit der 6. Auflage fortgeführt von: Prof. Dr. Jens Dallmeyer , Staatsanwalt in Frankfurt a.M. und außerplanmäßiger Professor an der dortigen Goethe-Universität, zuvor Fachanwalt für Strafrecht; Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge , Leitender Oberstaatsanwalt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, Schleswig und Honorarprofessor der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, war einst wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Winfried Hassemer , Vizepräsident am Bundesverfassungsgericht a.D., einem Spezialisten auf dem Gebiet des Beweisrechts; Prof. Dr. Michael Tsambikakis , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Tsambikakis & Partner, Köln, Honorarprofessor der Universität Passau für Straf- und Strafprozessrecht.

      Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess
    • Juristisches Schrifttum und hchstrichterliche Rechtsprechung haben im Laufe der letzten Jahrzehnte ein beweisrechtliches Parallelgesetzbuch geschaffen, das inzwischen das gesetzliche Beweisrecht weitgehend verdrngt hat. Vor dem Hintergrund des Wunsches, mittels Strafrecht in gesellschaftlichen Strukturen prvenierend und regulierend zu wirken, zielt das literarische und richterrechtliche Beweisrecht auf die Neutralisierung von Gesetzesverletzungen, um jenseits des Gesetzes Mglichkeiten der Annherung an die materielle Wahrheit zu schaffen, um schlielich eine Entscheidung treffen zu knnen, die dem entspricht, was man fr materiell gerecht hlt. Entscheidend ist das Ergebnis und so entscheidet man im Ergebnis von Fall zu Fall." Es wird lediglich noch auf den einen oder anderen juristischen Topos zugegriffen, der das Ergebnis - oft mehr schlecht als recht - absichert. Das Anliegen der vorliegenden Arbeit ist im Angesichte dieser Entwicklungen Rechtsrckbildung." Ihr geht es um eine Rckbesinnung auf das gesetzliche Beweisrecht der vom Gesetzgeber erlassenen Strafprozessordnung.

      Beweisführung im Strengbeweisverfahren