Plus d’un million de livres à portée de main !
Bookbot

Niklas Dominik Wagner

    Internationaler Schutz sozialer Rechte
    Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961
    Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963
    Vienna Convention on Diplomatic Relations of 18 April 1961
    • Even over 50 years after its entry into force, the Vienna Convention on Diplomatic Relations of 1961 remains as important as ever and enjoys a high level of acceptance worldwide. Over 190 states have acceded to the Convention and apply its provisions in their daily diplomatic work. These comprehensively revised and updated commentaries provide those who apply the law with practical explanations on the Vienna Convention’s provisions. Key topics such as diplomatic immunity, the inviolability of the diplomatic mission and the protection of diplomatic couriers are addressed here in detail, with particular regard to German legislation and jurisprudence on such issues. The commentaries are rounded off by comprehensive information derived from the day-to-day work of the Federal Foreign Office and other foreign services.

      Vienna Convention on Diplomatic Relations of 18 April 1961
    • Ist das Gesandtschaftsrecht heute noch relevant? In Zeiten der Globalisierung scheinen die politischen Beziehungen zwischen Staaten zunehmend durch die Reisediplomatie von Regierungsvertretern geprägt zu sein. Routinemäßige Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs könnten die Kontakte von Diplomaten und Konsuln vor Ort ersetzen. Doch wozu brauchen wir dann Diplomaten und Konsuln mit ihren Privilegien und Immunitäten? Der vorliegende Kommentar zum Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen bietet überzeugende Antworten auf diese und weitere Fragen des Gesandtschaftsrechts, sowohl aus der Vergangenheit als auch der Gegenwart. Er wurde von Mitarbeitern des Auswärtigen Amts erstellt, die täglich gesandtschaftsrechtliche Probleme lösen. Dabei wurden auch langfristige Entwicklungen im Gesandtschaftsrecht beobachtet und analysiert. Die gewonnene Expertise fließt in die Kommentierung ein, die eine harmonische Verbindung von wissenschaftlicher Betrachtung und praktischer Relevanz darstellt. Das gesamte Spektrum des Gesandtschaftsrechts wird abgedeckt, einschließlich historischer Entwicklungen und aktueller Tendenzen, die bisher in der Literatur unzureichend behandelt wurden. Eine alphabetisch gegliederte Begriffserklärung von „A“ wie Agrément bis „Z“ wie Zustellung an Missionen bietet wertvolle Unterstützung für den Einstieg.

      Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963
    • Ist das Gesandtschaftsrecht heute noch relevant? Bestimmen nicht eher die Reisediplomatie von Regierungsvertretern und routinemäßige Gipfeltreffen die politischen Beziehungen zwischen Staaten? Wenn ja, wozu brauchen wir dann noch Diplomaten und Konsuln mit ihren Privilegien? Der vorliegende Kommentar zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen bietet überzeugende Antworten auf diese und andere Fragen des Gesandtschaftsrechts. Er wurde von Mitarbeitern des Auswärtigen Amts verfasst, die täglich gesandtschaftsrechtliche Probleme praxisnah lösen. Gleichzeitig werden langfristige Entwicklungen im Gesandtschaftsrecht beobachtet und analysiert. Die gesammelte Expertise über die Jahre fließt in die Kommentierung ein, die wissenschaftliche Betrachtung und praktische Relevanz harmonisch verbindet. Das Werk deckt das gesamte Spektrum des Gesandtschaftsrechts ab, berücksichtigt historische Entwicklungen sowie aktuelle Tendenzen, die in der wissenschaftlichen Literatur bisher unzureichend behandelt wurden. Dazu zählen etwa die Tendenzen, den absoluten Schutz des diplomatischen Kuriergepäcks im Kontext der Terrorismusbekämpfung zu lockern oder die Bildung gemeinsamer Auslandsvertretungen. Eine alphabetisch gegliederte Begriffserklärung von „A“ wie Agrément bis „Z“ wie Zustellung an Missionen bietet wertvolle Unterstützung für den Einstieg.

      Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961
    • Die Dissertation befasst sich mit einem der ältesten internationalen Institutionen zur Überwachung der Einhaltung völkerrechtlicher Normen, dem Sachverständigenausschuss für die Anwendung der Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Dessen Aufgabenstellung und Arbeitsweise haben trotz zunehmender Bedeutung internationaler sozialer Schutzstandards im Zeitalter der Globalisierung im wissenschaftlichen Schrifttum bislang kaum Niederschlag gefunden. Die Dissertation legt dar, inwieweit der Sachverständigenausschuss zu einer wirksamen Umsetzung und Einhaltung der von der IAO verabschiedeten Rechtsakte durch die Mitgliedstaaten der IAO tatsächlich beitragen kann. Hierfür wurden vor allem Archivmaterialien der IAO, des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesarchivs in Koblenz ausgewertet. Es werden die Zielsetzungen der IAO und deren normsetzende Tätigkeit dargestellt, das System der IAO zur Durchsetzungen ihrer Rechtsakte veranschaulicht sowie auf die theoretische Konzeption der Kontrolltätigkeit des Sachverständigenausschusses unter Hervorhebung seiner Entstehungsgeschichte und seiner grundlegenden Prinzipien eingegangen. Die Arbeit enthält zudem exemplarische Heranziehung mehrerer Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgezeigt.

      Internationaler Schutz sozialer Rechte