In dieser Arbeit wird untersucht, ob die Geschäftsherrenhaftung gemäss OR 55 die ihr zugewiesene Aufgabe als allgemeine Haftpflicht für Hilfspersonen angesichts der veränderten tatsächlichen Verhältnisse zu erfüllen vermag.
Hans Nater Livres






In dieser Arbeit wird untersucht, ob die Geschäftsherrenhaftung gemäss OR 55 die ihr zugewiesene Aufgabe als allgemeine Haftpflicht für Hilfspersonen angesichts der veränderten tatsächlichen Verhältnisse zu erfüllen vermag.