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Lothar Beseler

    1 janvier 1942
    Der Betriebsübergang
    Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
    Praxis der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
    Die Einigungsstelle
    Betriebliches Eingliederungsmanagement
    Betriebsübergang
    • Viele Arbeitgeber und Betriebsräte erkennen immer mehr, dass es nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern auch und gerade im Interesse des Unternehmens liegt, dass die Arbeitnehmer auf Arbeitsplätzen arbeiten, die nicht krankmachen, und Arbeitsbedingungen vorfinden, die nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Dass auch das Betriebsklima, Mitarbeitergespräche und fürsorgliche Vorgesetzte zu Motivation und Abbau von Fehlzeiten beitragen können, liegt auf der Hand. In diesem Buch geht es um eine besonders effektive Maßnahme des Gesundheitsmanagements, dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Mit Hilfe des BEM soll eine bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden, neue Arbeitsunfähigkeit vermieden und der Arbeitsplatz gesichert werden (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Der Gesetzgeber hat erkannt, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten keine Zeiten des Stillstandes sondern Zeiten für verstärkte Aktivitäten sind. In Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wird das betriebliche Geschehen mit Angeboten sozialer Leistungssysteme verknüpft (s. § 11 SGB IX.) Das BEM kann das Betriebsklima verbessern und das Image des Arbeitgebers bei Kunden heben. Es fördert die Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen, senkt die Fehlzeitenkosten für den Arbeitgeber und die Solidargemeinschaft der Versicherten und sichert sich arbeitsfähige Beschäftigte. Dieses Buch soll Personalverantwortlichen, Betriebs- und Personalräten und Arbeitnehmern aufzeigen, welche Bedeutung das betriebliche Eingliederungsmanagement hat und wie es im betrieblichen Alltag umgesetzt werden kann.

      Betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Die Einigungsstelle ist eine betriebliche Schlichtungsstelle. Sie kann dazu dienen, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in den gesetzlich festgelegten Fällen beizulegen. Damit ist sie ein wesentliches Instrument der Betriebsverfassung, mit dem der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte durchsetzen kann.

      Die Einigungsstelle
    • Die Neuauflage soll anhand von Beispielen den Zugang zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten erleichtern. In einem ersten Teil werden allgemeine Ausführungen zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG gemacht; in einem zweiten Teil werden diese durch die Vorstelllung der einzelnen Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG anhand zahlreicher Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit ergänzt.

      Praxis der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
    • Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ist das „Zentrum“ des Betriebsverfassungsgesetzes. Im ersten Teil des Buches wird ein Überblick über Inhalt, Reichweite und Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten gegeben. Im zweiten Teil wird die Praxis der Mitbestimmung anhand des Katalogs der Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 Nr. 1 - 13 BetrVG mit Fallbeispielen dargestellt.

      Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
    • Der Betriebsübergang und seine individual- und kollektivrechtlichen Folgen werden detailiert erläutert. Hauptziele der Arbeit des Betriebsrats bei einem Betriebsübergang sind die in § 613a BGB nomierten Ziele: der Schutz des Besitzstandes des Arbeitnehmers, die Kontinuität des bestehenden Betriebsrats und die Haftungsverteilung zwischen dem alten und dem neuen Betriebsinhaber.

      Der Betriebsübergang
    • In diesem Buch soll die Leiharbeit vom Werk- und Dienstvertrag abgegrenzt werden. Die rechtlichen Probleme beim Einsatz von Leiharbeit werden ausführlich dargestellt - beispielsweise gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bei Werk- oder Dienstverträgen nicht - ebenso wie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Verleih- und Entleiherbetrieb. Außerdem werden Möglichkeiten freiwilliger Betriebsvereinbarungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung aufgezeigt. Das Buch wendet sich in gleicher Weise an Arbeitgeber, Entleiher und Verleiher, Betriebsräte, Personalverantwortliche und Leiharbeitnehmer.

      Leiharbeit
    • Mit dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ sollen Benachteiligungen und Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden. Ein Verstoß gegen das AGG kann mit erheblichen Konsequenzen verbunden sein. Das Buch, das sich nur mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des AGG befasst, soll Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten eine Handlungsanleitung bieten. Das Gesetz wird an Hand von zahlreichen praxisnahen Beispielen und unter Beachtung der aktuellen und neuesten Rechtsprechung erläutert. Sind dem Betriebsrat Rechte und Pflichten nach dem AGG bekannt, so kann er schließlich auch seinen Kontrollaufgaben im Bereich des AGG gerecht werden. Nach Mitteilung des Gesetzes und einer Einleitung folgen in einem 1. Teil allgemeine Ausführungen zum AGG und zu den Pflichten von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Dritten. Dieser Teil schafft einen ersten Überblick über das AGG. In einem 2. Teil werden die einzelnen Bestimmungen des AGG kommentiert. Die Stellungnahme der EG Kommission vom 31. Januar 2008, die Beantwortung der Bundesregierung vom 25. April 2008, der Entwurf einer Betriebsvereinbarung sowie verschiedene Checklisten schließen sich in einem Anhang an. Dieses Werk ist von bekannten Autoren aus der Praxis für die Praxis geschrieben.

      Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz