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Wolfgang Leinemann

    Handbuch des Fachanwalts
    Berufsbildungsgesetz
    Urlaubsrecht
    Der Begriff Freiheit nach § 823 Abs. 1 BGB
    • Für die Praxis und Wissenschaft erläutert das Werk fundiert die Vorschriften zum Urlaubsrecht. Der Kommentar bietet eine systematische Bearbeitung der einschlägigen Entscheidungen des BAG und berücksichtigt die Auswirkungen des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes und des Korrekturgesetzes auf den Urlaubsanspruch. Außer dem Bundesurlaubsgesetz werden die urlaubsrechtlichen Bestimmungen folgender Gesetze umfassend und auf aktuellem Stand kommentiert: - JugendarbeitsschutzG - SGB IX, in Kraft seit 1.7.2001 - ArbeitsplatzschutzG - ZivildienstG - EignungsübungsG - SeemannsG - BundeserziehungsgeldG. Schließlich sind alle sonstigen relevanten Normen des Urlaubsrechts auf Bundes-, Landes- und internationaler Ebene aufgenommen. Insbesondere die zahlreichen Neubekanntmachungen im Landesrecht seit der Vorauflage sind berücksichtigt. Für Richter, Rechtsanwälte, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen

      Urlaubsrecht
    • Der Kommentar erläutert praxisnah und aktuell das Recht der Berufsausbildung sowie der Fortbildung und Umschulung. Schwerpunkte der Kommentierung sind u. a.: - Berufsausbildungsvertrag - Kündigungsschutz für Auszubildende - Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden - Berufsbildung im öffentlichen Dienst sowie anderen Wirtschaftszweigen. Zusätzlichen Nutzen bringt das Werk durch den Abdruck der nur schwer zugänglichen zahlreichen amtlichen Muster, Empfehlungen und Beschlüsse zur Berufsbildung auf neuestem Stand. Der Autor verfolgt auch mit der 2. Auflage konsequent das Anliegen, dem Nutzer übersichtlich und schnell praxisrelevante Lösungen an die Hand zu geben. Außerdem gewährleistet der Kommentar die vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den sich aus der Neufassung des Gesetzes ergebenden neuen Problemstellungen. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und das neueste Schrifttum. Der Autor ist durch einschlägige berufliche Tätigkeit sowie zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Arbeits- und insbesondere des Berufsbildungsrechts. Für Berufsbildung zuständige Stellen (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerks-, Landwirtschafts-, Rechtsanwaltskammern), Arbeitsverwaltung (Arbeitsämter), Ausbilder in Betrieben, Unternehmen und im öffentlichen Dienst, Rechtsanwälte.

      Berufsbildungsgesetz