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Friedrich Carl von Savigny

    21 février 1779 – 25 octobre 1861

    Friedrich Karl von Savigny était un juriste et un érudit juridique allemand, l'un des fondateurs de la influente « école historique » de jurisprudence. Il préconisait que le sens et le contenu des corps de droit existants soient analysés par la recherche de leurs origines historiques et de leurs modes de transformation. L'approche de Savigny soulignait que le droit est un produit vivant de l'esprit national et du développement historique, plutôt qu'un simple ensemble de règles abstraites. Son travail a influencé la compréhension du droit comme un phénomène dynamique profondément enraciné dans la culture et l'histoire d'une société.

    "Mein lieber theurer Freund ..."
    Das Recht des Besitzes
    Das Obligationenrecht als Teil des heutigen römischen Rechts
    Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft
    Savignys Vorbereitung einer zweiten Auflage des "System des heutigen römischen Rechts"
    Vermischte Schriften
    • 2022

      Vermischte Schriften

      Fünfter Band

      • 420pages
      • 15 heures de lecture

      Unveränderter Nachdruck der Originalausgabe von 1850.

      Vermischte Schriften
    • 2003

      Es ist bisher weitgehend unbekannt geblieben, daß Savigny selbst eine zweite Auflage seines Werkes System des heutigen Römischen Rechts vorbereitet hat. Die Handexemplare, die Savigny dazu verwandte, befinden sich mittlerweile im Besitz der Toin Universität in Yokohama. Junichi Murakami und Knut Wolfgang Nörr haben nun eine kommentierte Transkription Savignys eigener Ergänzungen und Korrekturen unternommen. Übersichtlich geordnet und dem System angepaßt, ermöglicht sie dem Leser fast 150 Jahre nach Savignys Tod, zusammen mit der Ausgabe der ersten Auflage, sich ein Bild von der „Neuauflage“ des Meisterwerks zu verschaffen.

      Savignys Vorbereitung einer zweiten Auflage des "System des heutigen römischen Rechts"
    • 1990

      Das Recht des Besitzes

      Von Friedrich Carl von Savigny

      F. C. von Savigny war von 1800 bis 1803 Privatdozent und danach bis 1808 außerordentlicher Professor an der Marburger Universität. Dort entstand auch sein erstes großes Werk, die 1803 publizierte Monografie zum „Recht des Besitzes“. Die darin erstmals praktizierte Methode der „Historischen Rechtsschule“, die in einer Verbindung von historischer Analyse des römischen Rechts und systematischer Synthese bestand, hat die Jurisprudenz des 19. Jahrhunderts nachhaltig beeinflusst. Darüber hinaus haben die von Savigny aus den antiken Quellen entwickelte Begrifflichkeit (Sachherrschaft und Besitzwille als Voraussetzungen des Besitzes) sowie das System seiner Darstellung (Erwerb und Verlust des Besitzes, Besitzschutz) Eingang ins BGB gefunden und leben so im geltenden Recht fort. Dies hat den Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg bewogen, das „Recht des Besitzes“ aus Anlass des 150. Todesjahres Savignys mit einem zeitgenössischen Lesegewohnheiten angepassten Schriftbild und einem Glossar, das die wichtigsten lateinischen Fachtermini erklärt, neu herauszugeben. Das Werk wendet sich an jeden historisch interessierten Juristen.

      Das Recht des Besitzes