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Johannes Dornseiff

    Tractatus absolutus
    Recht und Rache
    Sprache, wohin?
    Kant
    Rechte Notizen
    • Rechte Notizen

      • 135pages
      • 5 heures de lecture

      Mehr als Notizen sind es tatsächlich nicht. Die ersten stammen aus dem Jahre 1993. Eingeleitet wird die Sammlung von dem „Neuen Deutschlandlied“, das 2006 entstand und zu jener Zeit, nach 4 Büchern, die einzige politische Veröffentlichung des Verfassers bleiben sollte. Dann aber, bei Herstellung seines Nachlasses, erschien es ihm möglich, jene Notizen – weitgehend mit Datum versehen – soweit zu ordnen, daß der Nachlaß sich schon zu Lebzeiten würde veröffentlichen lassen. Johannes Dornseiff, Jahrgang 1940, hat klassische Philologie studiert. Promotion mit der Herausgabe eines byzantinischen Textes. Von 1969 bis zu seiner Frühpensionierung im Jahre 1989 war er als Gymnasiallehrer tätig.

      Rechte Notizen
    • Diese Abhandlung schließt, unter Überspringung der Bücher „Recht und Rache“ (2003) und „Sprache, wohin?“ (2006), unmittelbar an den Tractatus absolutus (2000) an. Vor allem an dessen Kernstück „Ist etwas zu sagen? An sich ist nichts zu sagen“. Denn die Frage „Ist etwas zu sagen?“ ähnelt der Kant’schen Grundfrage „Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?“, vor allem dann, wenn man diese vereinfacht und radikalisiert: „Lässt sich schon aus reinem Nachdenken, vor aller Erfahrung, etwas erkennen (und sagen)?“ Während die Antwort „An sich ist nichts zu sagen“ ein wenig mit Kants unerkennbarem Ding-an-sich verwandt ist.

      Kant
    • Die Sprache hat, vor allem in den letzten Jahrzehnten, schlimme Entwicklungen genommen, die man weitgehend als Schwächung oder als Verschmutzung bezeichnen kann, ersteres vor allem in der Grammatik (z. B. Viele würden die Gefahr leider noch unterschätzen), letzteres vor allem im Wortgebrauch (z. B. schwul oder die Menschen bei den Reformen mitnehmen). [Zur Wortschatzverschlechterung gehört auch die Fremdwörterei, die graecolateinische und mehr noch die englische.] Der Verfasser stellt den verdorbenen Sprachgebrauch an den Pranger und zeigt zugleich, daß man sich davon freihalten kann; darüber hinaus, daß auch Sprachbereicherung möglich ist. – Im Anhang wird die Rechtschreib„reform“ zerpflückt.

      Sprache, wohin?
    • Nachdem der Verfasser die Fundamente „gefühltes/zu fühlendes Recht“ und „gerechter/berechtigter Anspruch“ gelegt hat, geht er letzteren Schritt für Schritt durch, vom Rechtsanspruch auf den gleichen Anteil bis zum Rechtsanspruch auf Wiederverletzung. Hier erörtert und widerlegt er zunächst den Ausgleich durch gleiche Wiederverletzung, dann die Einwände gegen die Wiederverletzung überhaupt („unvernünftig“, „unmoralisch“). Im Anhang geht es um konkretere Themen wie Strafunmündigkeit, Selbstjustiz, Resozialisierung und Todesstrafe.

      Recht und Rache
    • Diese Abhandlung schließt, unter Überspringung der Bücher „Recht und Rache“ (2003) und „Sprache, wohin?“ (2006), unmittelbar an den Tractatus absolutus (2000) an. Vor allem an dessen Kernstück „Ist etwas zu sagen? – An sich ist nichts zu sagen“. Denn die Frage „Ist etwas zu sagen?“ ähnelt der Kant’schen Grundfrage „Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?“, vor allem dann, wenn man diese vereinfacht und radikalisiert: „Läßt sich schon aus reinem Nachdenken, vor aller Erfahrung, etwas erkennen (und sagen)?“ – Während die Antwort „An sich ist nichts zu sagen“ ein wenig mit Kants unerkennbarem Ding-an-sich verwandt ist.

      Tractatus absolutus