Die Geschichte, die verschiedenen Staatsformen und die Rechtsprechung des Malteserordens sind bisher wenig bekannt, obwohl sie für die europäische Geschichte und Rechtsgeschichte seit dem Mittelalter von erheblicher Bedeutung sind. Barz gibt hier eine historische Darstellung dieses zunächst karitativen, dann militanten, seit dem 19. Jahrhundert wieder nur karitativen ehemaligen Kreuzritterordens und seiner Territorien bzw. Ordensstaaten (Palästina, Zypern, Rhodos, Malta). In rechtsgeschichtlicher Wertung behandelt Barz sodann das erste große, vornehmlich strafrechtlich ausgerichtete Landesgesetz des Malteserordens aus dem Beginn des 14. Jahrhunderts, die Capitula rodi. Dieses Gesetzgebungswerk aus der Zeit des Ordensstaates auf Rhodos vergleicht der Autor mit dem Strafgesetzgebungswerk von 1593, dem Codice di Verdala, des anschließend auf Malta bestehenden Ordensstaates, so daß sich die Rechtsentwicklung und die Historie dieses Kreuzfahrerstaates verfolgen lassen. Daneben behandelt Barz die kirchenrechtlichen und völkerrechtlichen Aspekte des Malteserordens, der seit 1798 bis heute als Orden ohne Staatsgebiet fortbesteht, in fast ganz Europa und darüber hinaus verbreitet ist und seinen Hauptsitz seitdem in Rom hat. Dr. Wolf-Dieter Barz ist als Jurist und Bibliothekar am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe tätig. Er hat sich seit langer Zeit in intensiver Forschung mit dem Malteserorden beschäftigt und seine Forschungsergebnisse auch seiner Dissertation zugrunde gelegt.
Wolf Dieter Barz Livres




Vor 200 Jahren übernahm das junge Großherzogtum Baden endgültig die Herrschaft im sogenannten Johanniter- oder Malteserfürstentum Heitersheim bei Freiburg i. Brsg. Nachdem der Johanniter-/Malteserorden im Jahre 1798 bereits den Ordensstaat Malta verloren hatte, büßte er 1806 seine letzte staatsrechtlich verankerte Territorialherrschaft, den deutschen „Zwillingsstaat“ Maltas ein. Auch die Reichsstandschaft war im selben Jahr mit dem Untergang des alten Reiches erloschen. Die rechtliche Lage war verworren und das tatsächliche Geschehen verlief eher im Zickzackkurs denn gradlinig. Sich ergänzend und bis heute federführend, arbeiten Walter Schneider und Alfred Graf von Kageneck die Problematik auf. Die beiden, dadurch entstandenen Sekundärquellen sind hier zusammengebracht und mit einer erläuternden sowie weiterführenden Einleitung nunmehr leichter zugänglich.