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Wohlstand, Referenzsprachensystem und Rechtslinguistik
Die Europaische Union ist eine Rechtsgemeinschaft von 500 Millionen Menschen, etabliert im Binnenmarkt durch das Europarecht. Dies hangt an Sprache und Ubersetzung in 24 Vertrags- und Amtssprachen, die gleichermassen als authentisch gelten. Sie befordern aber Rechtsgefalle zwischen Mitgliedstaaten und decken die rechtsgrundlose Dominanz des Englischen, beim Gerichtshof des Franzosischen (Monolingualismus). Rechtsstaatliche Ordnung schafft das Europaische Referenzsprachensystem: Ohne hegemoniale Verengung auf eine Sprache (Rechtswelt) oder die Ausschliesslichkeit weniger Sprachen bildet es mit allen Vertragssprachen eine rechtslinguistische Kommunikationsbasis fur ein klares Europarecht und Wohlstand. Demokratisch wahren zwei Referenzsprachen und die Amtssprachen der Mitgliedstaaten die muttersprachliche Lebenswirklichkeit der Burger im Sinn des Subsidiaritatsprinzips. Damit gewinnen die Burger und ihre Union eine rechtskraftige Stimme.
Der Inhalt: Unternehmen und Kapitalmärkte benötigen Rechnungslegung. Es geht um Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, Finanzierung, Investition, Besteuerung, also um Fragen der Unternehmensbewertung. Das Bilanzrecht regelt diese Kernbereiche der Unternehmens- und Wirtschaftsverfassung - zunehmend in internationaler Dimension. Das Buch erschließt dieses Feld für jeden, der sich kompetent mit der Rechnungslegung befassen will. Das Bilanzrecht wird umfassend dargestellt. Eingangs stehen die ökonomischen, buchtechnischen und internationalen Grundlagen der Rechnungslegung. Dann werden Jahresabschluß (financial statements), Konzernabschluß (consolidated financial statements) und Einzelabschluß (separate financial statements) gemäß Europarecht entwickelt: Nach Handels- und Steuerrecht mit Beispielen aus der Rechtsprechung der Zivil- und Steuergerichte sowie nach den internationalen Standards (IAS/IFRS), die ab 1.1.2005 in der Europäischen Union gelten. Das gleichzeitig in Kraft getretene Bilanzrechtsreformgesetz ist bereits berücksichtigt.
Internationale Aspekte bestimmen zunehmend das Wirtschaftsrecht, das außerdem weltweit durch Einflüsse aus den USA geprägt wird. An der Rechnungslegung multinationaler Konzerne läßt sich das eindrucksvoll ablesen. Hier wirken über globale Kapitalmärkte mächtige Kräfte. Die §§ 292a, 342 HGB öffnen unser Recht für 'gleichwertige', 'international anerkannte Standards der Rechnungslegung' und ein privates Rechnungslegungsgremium. Es ist mit dem 'Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee' (DRSC) 1998 nach dem amerikanischen Vorbild des 'Financial Accounting Standards Board' (FASB) gegründet worden. Der darüber anhaltende Streit ist weithin durch fehlende Kenntnis der bilanzrechtlichen Verhältnisse in den USA gekennzeichnet. Claus Luttermann führt als Grundlegung für die Diskussion zwei weiterhin aktuelle Arbeiten rechtsvergleichend zusammen: die kritisch aufbereitete Entwicklung des Bilanzrechts in den USA (ursprünglich als § 9 seiner Habilitationsschrift Unternehmen, Kapital und Genußrechte 1998 veröffentlicht) und die Bezüge der internationalen Konzernrechnungslegung als Rechtsgebiet (ursprünglich in der Festschrift für Bruno Kropff 1997 erschienen). Beide Arbeiten sind redaktionell bearbeitet und um eine Einführung ergänzt, die ebenfalls übergreifend jüngste Entwicklungen aufnimmt. Damit liegt eine eigenständige Übersicht vor.