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Ralf Poscher

    1 janvier 1962
    Von der Integration zur Inklusion
    Das Recht auf Bildung
    Gefahrenabwehr
    Grundrechte als Abwehrrechte
    Grundrechte. Staatsrecht II
    Polizei- und Ordnungsrecht
    • Grundrechte. Staatsrecht II

      Mit ebook: Lehrbuch & Entscheidungen

      • 430pages
      • 16 heures de lecture

      Das Buch präsentiert ein erprobtes Konzept, das auf fundierten Methoden und Strategien basiert. Es bietet praktische Anleitungen zur Umsetzung und zeigt, wie Leser ihre Ziele effektiv erreichen können. Durch anschauliche Beispiele und leicht verständliche Erklärungen wird der Leser motiviert, die vorgestellten Techniken in seinem eigenen Leben anzuwenden. Die Kombination aus Theorie und Praxis ermöglicht es, die Inhalte nachhaltig zu verinnerlichen und erfolgreich umzusetzen.

      Grundrechte. Staatsrecht II
    • Grundrechte als Abwehrrechte

      Reflexive Regelung rechtlich geordneter Freiheit

      • 449pages
      • 16 heures de lecture

      Ralf Poscher entwickelt eine Theorie und Dogmatik der Grundrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Freiheitseingriffe, die das Abwehrrecht trotz seiner konstitutionellen Ursprünge und den dunklen Seiten seiner Geschichte auch für moderne, demokratisch organisierte Gesellschaften freiheits- und staatstheoretisch anschlußfähig macht. Den Schlüssel für eine Fortentwicklung des Abwehrrechts sieht er in der Betonung seiner Reflexivität. Indem das Abwehrrecht das Staat-Bürger-Verhältnis regelt, dient es auch der staatlichen Regelung gesellschaftlicher Konflikte und durchdringt reflexiv die Rechtsbeziehung innerhalb der Gesellschaft. Das hier entfaltete Modell der Grundrechte vermag zu erklären, warum das Abwehrrecht trotz aller theoretischen Kritik weiterhin in der Praxis - auch international - die zentrale Grundrechtsfunktion ausmacht.

      Grundrechte als Abwehrrechte
    • Gefahrenabwehr

      Eine dogmatische Rekonstruktion.

      Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser „Subjektivierung“ des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.

      Gefahrenabwehr
    • Das Recht auf Bildung

      • 218pages
      • 8 heures de lecture

      Zahlreiche Vergleichsstudien haben erhebliche Defizite des deutschen Schulsystems aufgezeigt. Ein besonderes Problem scheint darin zu bestehen, dass der Zugang zu den einzelnen Schulformen in allen Bundesländern nicht nur von der Leistung der Schüler sondern maßgeblich von ihrer Herkunft abhängt. Insbesondere Kinder aus Migrantenfamilien und aus sozial schlechter gestellten Verhältnissen haben deutlich schlechtere Chancen, einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen. Dieser empirische Befund deutet auf strukturelle Defizite des deutschen Schulsystems und wirft die Frage auf, wie sich die empirischen Befunde zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen verhalten. Das Werk untersucht den Inhalt der völker- und europarechtlichen Grundlagen eines Rechts auf Bildung und arbeitet die Reichweite der entsprechenden Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland heraus. Näher analysiert werden besonders die Verpflichtungen aus dem UNESCO-Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie dem 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Darüber hinaus hinterfragen die Autoren, ob und in wie weit die bildungsrechtlichen Regelungen des nationalen Rechts und hier besonders das Schulrecht der deutschen Länder den völkerrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind.

      Das Recht auf Bildung
    • Das Recht auf Bildung gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Die vorliegende Abhandlung untersucht den Inhalt und die Reichweite des Rechts auf Bildung aus Art. 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und untersucht die Frage, ob und inwieweit die Schulsysteme der deutschen Länder den Vorgaben dieser Konvention genügen. Die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Behindertenrechtskonvention beschränkt sich nicht darauf, allgemein die Menschenrechte zu bekräftigen, die auch in anderen Menschenrechtsabkommen gewährleistet sind. Vielmehr garantiert sie für Menschen mit Behinderungen auch ein Recht auf Inklusion in das öffentliche Leben im Allgemeinen wie in das Bildungssystem im Besonderen, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung der Regelfall ist.

      Von der Integration zur Inklusion