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Gerhard Gruner

    Über den Mißbrauch von Mitwirkungsrechten und die Mitwirkungspflichten des Verteidigers im Strafprozeß
    Der gehetzte Rentner
    Vogtländische Späße und Schwänke in Haus und Wirtschaft
    Von kleinen Jens, der nicht hören wollte
    Alte Sagen und neue Geschichten von den Moosmännern aus dem Vogtland und Umgebung
    Alte Sagen und neue Geschichten von den Moosfrauen und Moosmännern aus dem Vogtland und Umgebung
    • Viele Überlieferungen zu den Moosleuten in ihren Wäldern gibt es nicht. Oftmals sind es nur kurze Ausführungen, die Erzähler von Generation zu Generation mündlich weitergaben. Heimatforscher sammelten sie gegen Ende des 18. Jahrhunderts und haben die überlieferten Sagen zu Papier gebracht. Es ist an der Zeit, neben den originalen Sagen Neues hinzuzufügen. Es sind selbsterdachte Geschichten mit den Moosleuten. Der Autor möchte mit seinem Buch die kleinen Waldleute wieder in den Blickpunkt der Heimatfreunde rücken. Der Leser wird manche Episode aus seiner Umgebung erfahren, die er bisher so nicht kannte.

      Alte Sagen und neue Geschichten von den Moosfrauen und Moosmännern aus dem Vogtland und Umgebung
    • Die Überlieferungen zu den Moosleuten sind spärlich und wurden oft mündlich weitergegeben. Heimatforscher sammelten diese Sagen im 18. Jahrhundert. Der Autor erweitert das Buch mit neuen Geschichten aus Böhmen und dem Erzgebirge, um die kleinen Waldleute wieder ins Bewusstsein der Heimatfreunde zu rücken.

      Alte Sagen und neue Geschichten von den Moosmännern aus dem Vogtland und Umgebung
    • Jens, ein kleiner Junge, ignoriert das Händewaschen nach dem Spielen im Sand und sitzt mit schmutzigen Fingern am Essenstisch. Trotz der Warnungen seiner Kindergärtnerin und Eltern setzt er seinen Willen durch, was zu unweigerlichen Konsequenzen führt.

      Von kleinen Jens, der nicht hören wollte
    • Die Redewendung „In Haus und Hof“, führt zu so manchen Erlebnissen in deren Gefilden. Auf der Straße und vor allem in den vielen Gastwirtschaften ist es nicht anders. Die Eigenarten der Vogtländer bekräftigen noch das Geschehen. Schon unsere Altvorderen lachten über die Geschichten, die das Leben dort hervor brachte. Wenn diese auch schon sehr lange zurückliegen, so sind sie doch ein Teil unserer Heimatgeschichten und sollten bewahrt bleiben. Um so erfreulicher ist es, wenn der Leser die Späße und Schwänke so wohl in der Heimatsprache als auch im Hochdeutschen nachvollziehen kann.

      Vogtländische Späße und Schwänke in Haus und Wirtschaft
    • Endlich das Rentenalter erreicht? Jetzt gemütlich zurücklehnen? Zurückblicken auf die vergangenen Jahre? Das Letztere hat der Autor Gerhard Gruner getan. Herausgekommen ist dabei eine Zusammenfassung seiner früheren und bisher unveröffentlichen Weke. Es sind Geschichten und Gedichte aus dem persönlichen Umfeld. Jedoch auch frei erfundene, kurzweilige Episoden oder aus dem Internet überarbeitete lustige Vorlagen, die teils satirisch, teils ernst, aber immer mit einer Portion Selbstironie aufgezeigt sind. Der gehetzte Rentner gibt dazu den Rahmen. So mancher Leser wird sich in den Geschichten wiederfinden und schließlich begreifen, dass das Vergangene niemals beendet sein wird, dass Erinnerungen prägen. Auch im Rentenalter.

      Der gehetzte Rentner
    • „Es ist eine heilige Forderung der Gerechtigkeit, daß der dem juristisch durchgebildeten Anklagebeamten gegenüber fast wehrlose Angeklagte in allen Nicht-Bagatell-Fällen der Verteidigung nicht ermangele.“ Dieses Zitat leitet das Verteidigerhandbuch von Dahs ein, doch die Realität ist düster. Engagierte Strafverteidigung wird in Deutschland oft als Komplizenschaft angesehen. In der Vergangenheit lag der Fokus auf dem Mißbrauch von Verteidigerrechten, während jüngst auch die Mitwirkungspflichten des Verteidigers im Kontext richterlicher Verantwortung in den Vordergrund rücken. Zwei höchstrichterliche Entscheidungen verdeutlichen diese Entwicklung: die Ernennung des Verteidigers zum Beweisantragspfleger und die Widerspruchslösung. Grüner diskutiert zunächst die Rolle des Verteidigers im Strafprozess und betont, dass dessen Parteistellung die Wahrnehmung öffentlicher Interessen ausschließt. Er kritisiert zudem den Versuch, den Verteidiger von seiner standesrechtlichen Rolle zu lösen. Bei der Analyse der Mißbrauchsproblematik zeigt sich, dass die Vorschriften des anwaltlichen Standesrechts nicht ausreichend sind, um verbotene Verteidigerhandlungen klar zu definieren. Der reformierte Strafprozess ist als Kampf ums Recht strukturiert, und die prozessrechtlichen Vorschriften bieten nur begrenzte Abwehrmöglichkeiten gegen Mißbrauch. Dies beeinflusst auch die Anwendung typischer „Verteidigerdelikte“ wie der Strafvereitelung. Letztlich w

      Über den Mißbrauch von Mitwirkungsrechten und die Mitwirkungspflichten des Verteidigers im Strafprozeß