Marcus Höreth Livres






Die komplexe Republik
Staatsorganisation in Deutschland
Aus dem Grundgesetz geht hervor, dass Deutschland republikanisch, demokratisch, rechtsstaatlich, bundesstaatlich und sozialstaatlich organisiert sein muss. Doch welche dieser Prinzipien sind gleichgerichtet, welche sind einander entgegengesetzt, welche bedingen einander und welche balancieren sich wechselseitig aus? Ziel dieses Buches ist es, dem Leser kompakt zu vermitteln, wie die Staatsorganisation (polity) auf politische Entscheidungsprozesse und politischen Wettbewerb (politics) und schließlich auf die Inhalte der Politik (policies) Einfluss nimmt. Dabei ergibt sich das spannungsreiche Bild einer komplexen Republik, die eine Politik des „mittleren Wegs“ begünstigt.
Die Macht des Bundesverfassungsgerichts verleitet manche dazu, von der „Karlsruher Republik“ zu sprechen. Man mag dies für übertrieben halten - es macht jedoch deutlich, dass das Gericht in Karlsruhe eine wichtige politische Rolle spielt. Wird dies anerkannt, rückt das Verfassungsgericht in das Zentrum politikwissenschaftlichen Interesses: Wie konnte das Gericht so mächtig werden und an welchen historischen Vorbildern orientierte es sich dabei? Wie ist die Karlsruher Institution organisiert und wie kann sie sich gegen die innerstaatliche Konkurrenz aus Politik und „gewöhnlicher“ Gerichtsbarkeit behaupten? Welche Funktionen übt das BVerfG aus und wie beeinflusst es das Verhalten politischer Akteure? Und schließlich: Welche Probleme sind mit einer derart machtvollen Verfassungsgerichtsbarkeit vor dem Hintergrund der europäischen Integration verbunden?
Die Selbstautorisierung des Agenten
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In dieser interdisziplinären Studie wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) als ein europäisches Verfassungsgericht konzeptualisiert, welches prinzipiell mit anderen Verfassungsgerichten vergleichbar ist. Der Autor zeigt in komparativer Perspektive mit Hilfe der Agenturtheorie auf, dass die Durchsetzung des EuGH und seiner politisch einflussreichen Rechtsprechung als Prozess der „Selbstautorisierung“ begriffen werden kann. Die genutzten Chancen des EuGH, seine Macht als Recht sprechender Akteur zu konsolidieren und auszubauen, beruhen dabei nicht nur auf dem Recht, das er verbindlich auszulegen hat. Sie beruhen auch nicht nur auf den funktionalen Bedürfnissen der ihn einsetzenden Mitgliedstaaten, sondern mindestens ebenso sehr auf deren Schwäche, dem Prozess der richterlichen Selbstautorisierung nichts Wirkungsvolles entgegensetzen zu können. Möglicherweise wollen die Mitgliedstaaten das gar nicht, aber jedenfalls können sie es nicht mehr. Die Studie wendet sich an Politikwissenschaftler wie Rechtswissenschaftler gleichermaßen, die nach neuen Erklärungen für die machtvolle Rolle des EuGH in der europäischen Integration suchen.