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Martin Popp

    Wirkung der Phosphatplazierung auf Wurzelwachstum und -aufnahmeleistung sowie die Phosphorernährung von Zuckerrübe
    Die strafrechtliche Verantwortung von Internet-Providern
    Passive integriert-optische Multimode-Koppler in Polymeren
    • Wie weit reicht die strafrechtliche Verantwortung von Internet-Providern? Diese Arbeit bietet eine vertiefte monographische Darstellung zu dieser aktuellen Frage, eingebettet in die Dogmatik des Strafrechts. Martin Popp beschreibt zunächst die technischen Grundlagen eines Computernetzes und gibt einen Überblick über die Kontroll- und Reaktionsmöglichkeiten von Netzbetreibern. Anschließend wird untersucht, inwieweit Netzwerkbetreiber zur Kontrolle und Mißbrauchsverhinderung verpflichtet sind. Grundlage dieser Analyse sind das TDG und der MDStV sowie die daraus resultierenden Konsequenzen. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Relevanz typischer Provider-Verhaltensweisen, insbesondere bei Verbreitungsdelikten, und die Behandlung der Rechtswidrigkeitsprobleme bei der Einspeisung fremder Inhalte. Popp untersucht auch, in welchen Grenzen das Unterlassen von Kontroll- und Gegenmaßnahmen strafwürdig ist. Nach der Betrachtung der gegenläufigen Interessen von Netzwerkbetreibern und betroffenen Dritten sowie der rechtlichen Würdigung von Fallbeispielen zieht er das Fazit: Das Strafrecht verpflichtet Netzbetreiber im Kampf gegen den Mißbrauch des Internets, verlangt jedoch nichts, was die Entwicklung dieser modernen Technologie und die damit verbundenen Chancen behindern könnte.

      Die strafrechtliche Verantwortung von Internet-Providern