Nach über zweitausend Jahren Verdinglichung haben Deutschland, Österreich und seit 2003 auch die Schweiz die Tiere in der Rechtsordnung vom Sachstatus befreit. Diese Änderung hat sich direkt auf verschiedene Rechtsbereiche ausgewirkt. Im Haftpflichtrecht verleiht Art. 43 Abs. 1bis OR dem Halter eines verletzten oder getöteten Haustieres einen Affektionswert- Ersatzanspruch. Entsprechend hat der Richter bei der Bemessung des Schadenersatzes auch den emotionalen Wert einzubeziehen, den der Tierhalter seinem Tier infolge einer persönlichen, ausserhalb wirtschaftlicher Überlegungen stehenden Hochschätzung beimisst. Der vorliegende Aufsatz untersucht den Affektionswert- Ersatzanspruch als Rechtsinstitut sui generis im Kontext des Haftpflichtrechts und erläutert seine Auslegung an konkreten Fallbeispielen. Im Zentrum steht dabei die angemessene Höhe des Ersatzbetrags.
Peter Krepper Livres



Der Tourismus ist für die Schweiz von grosser Bedeutung. KMU und Branchen-Verbände ringen mit schwierigen Bedingungen wie Kunden-Beratung im Reisebüro und Buchung via Online-Handel, richterliche Inhalts-Kontrolle von AGB, Outdoor-Risikoaktivitäten-Recht, Fluggastrechte, revidiertes Lugano-Übereinkommen mit ausländischem Gerichtsstand und fremdem Recht für ausländische Konsumenten von Schweizer TO und Reisebüros. Das Handbuch Tourismusrecht behandelt alle diese Themen, zudem Pauschalreisen, den Transport im Luft-, Land- und Seeverkehr, Gastronomie und Hotellerie, und berücksichtigt dabei die Praxis der Schweizer Gerichte und des EuGH. Auch mit konkreten Tipps und Klauseln zur Konfliktprävention sowie dem umfassenden Stichwortregister dient es als Nachschlagewerk im praktischen Alltag der Tourismusbranche. Für Studierende vertiefen 66 Musterfälle mit Lösungen die Rechtskenntnisse.