Thomas Dreier Livres






The Story of Three Partners; United Shoe Machinery Company, Beverly, Mass., U.S.A
- 56pages
- 2 heures de lecture
The Vagabond Trail (1913)
- 196pages
- 7 heures de lecture
This antiquarian book is a facsimile reprint of the original, preserving its historical significance despite potential imperfections like marks and flawed pages. The reprint aims to protect and promote important literary works, offering readers an opportunity to access classic texts in a modern format that remains faithful to the original.
Anwalt des Urheberrechts
Festschrift für Gernot Schulze zum 70. Geburtstag
Informationen der öffentlichen Hand, bekannt als „Public Sector Information (PSI)“, sind ein bislang wenig beachtetes Wirtschaftsgut in der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Der interdisziplinäre Sammelband renommierter Autoren beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Zugangs zu und der wirtschaftlichen Weiterverwendung von PSI, einschließlich der freien Zugänglichkeit von Forschungsdaten durch Open Access. Er behandelt die rechtlichen Grundlagen auf europäischer, verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene und ergänzt diese durch ökonomische Analysen sowie technische und organisatorische Umsetzungen. Besonders betont der Band die aktuellen Entwicklungen, wie die Novellierung des europäischen Rechtsrahmens zur Weiterverwendung durch die Public Sector Information Richtlinie (2013/37/EU) und das im Juli 2015 in Kraft getretene Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) sowie die aktuelle Rechtsprechung. Der Sammelband richtet sich an Rechtswissenschaftler, politische Entscheidungsträger, öffentlich-rechtliche Institutionen und Akteure der privaten Informationswirtschaft, die sich mit der Verwertung öffentlicher Daten beschäftigen. Beiträge stammen von namhaften Experten aus verschiedenen Disziplinen, die umfassende Perspektiven zu diesem wichtigen Thema bieten.
Plagiate
Wissenschaftsethik und Recht
Die Affäre zu Guttenberg und ähnliche Fälle haben das Thema 'Plagiat' in die allgemeine Aufmerksamkeit gerückt. Dabei geht es um mehr als um Aufstieg und Fall eines prominenten Politikers. In Zeiten von Internet und Copy& Paste stehen die ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Wissenschaftlichkeit insgesamt auf dem Prüfstand. Was ist bzw. wo beginnt wissenschaftliches Fehlverhalten? Und wie soll auf die bisherigen Vorfälle reagiert werden, die nur einen Ausschnitt aus den möglichen Verletzungen des wissenschaftlichen Wahrheitsgebots und erst recht aus dem weit größeren Feld kultureller Nachahmungs- und Übernahmepraktiken darstellen? Hier besteht auch nach zu Guttenberg und Vroniplag beträchtlicher Aufklärungsbedarf sowohl im Erkennen als auch im Umgang mit wissenschaftlichen Plagiaten. Der vorliegende Band, der auf eine Tagung an der Universität Bayreuth zurück geht, möchte Orientierung geben und Handlungsoptionen darlegen.
Research and academic education depend integrally on communication. In the world of print, the publication chain comprises authors (as produc- ers), publishers (as distributors), and libraries (as collectors of material from different sources and long-term archives providing services to users). Booksellers, subscription agents and collecting societies play sup- porting roles. These roles are not necessarily the same in the electronic environment. One of the main aims of the TECUP project was to bring together representatives of all the major players in the value chain. The project partners and the members of the Advisory Groups represented librar- ies, publishers, distribution agencies and collecting societies from across Europe. There were three Advisory Groups, for legal, technical and strategy issues.
Copyright
Digitale Bildkulturen
Schutz für Kreative oder digitale Geschenkökonomie? Uploadfilter oder Kulturflatrate? Die Auseinandersetzung um Urheberrechte im digitalen Raum hat in den letzten Jahren Züge eines Kulturkampfs angenommen. Rechteinhaber und User stehen einander unversöhnlich gegenüber. Die einen sehen in Copyright-Verstößen ihre ökonomische Grundlage bedroht. Die anderen setzen auf eine Internetkultur des Teilens, zu der die herkömmlichen Formen des Urheberrechts nicht mehr passen. Dreier stellt die Argumente beider Lager vor, leitet sie ideengeschichtlich her und lotet aus, wie eine urheberrechtliche Alternative für die Zukunft aussehen könnte.
Urheberrechtsgesetz
Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, Verwertungsgesellschaftengesetz, Nebenurheberrecht, Kunsturhebergesetz
Das Buch bietet eine umfassende Analyse des Urheberrechts im digitalen Zeitalter, einschließlich der Einflüsse europäischen und internationalen Rechts. Es behandelt aktuelle Themen wie Künstliche Intelligenz und E-Lending und berücksichtigt wesentliche Rechtsprechungen sowie die Auswirkungen des Digital Services Act und des Data Act. Zielgruppen sind Rechtsanwälte, Verwertungsgesellschaften und Verlage.
Kompensation und Prävention
- 662pages
- 24 heures de lecture
Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen sind ebenso dem Güterschutz verpflichtet wie die Rechte und Verhaltensnormen, deren Verletzung sie sanktionieren. Damit entscheidet der Zweck des Güterschutzes nicht allein über die Voraussetzungen der Rechtsfolgen, sondern er beeinflußt auch deren Inhalt. Aus historischer Sicht läßt sich eine Verfeinerung des Rechtsfolgeninstrumentariums von der pönal motivierten Vergeltung und Sühne über kompensatorische hin zu präventiven Rechtsfolgen beobachten. Mithin liegt es nahe, den Gedanken der Prävention nicht mehr auf die negatorischen Rechtsfolgen beschränkt sein zu lassen, sondern ihn auch bei den auf Kompensation ausgerichteten Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für die Rechtsfolgen der Verletzung ausschließlicher Rechte an immateriellen Schutzgegenständen. Denn immaterielle Schutzgegenstände weisen gegenüber materiellen Gütern charakteristische Wesensunterschiede auf, die es nicht nur bei der rechtlichen Schutzgewähr, sondern auch bei den Rechtsfolgen zu berücksichtigen gilt. Thomas Dreier verfolgt ein doppeltes Ziel: zum einen will er sich der Einheitlichkeit der Zivilrechtsordnung vergewissern; zum anderen sucht er den Schutz immaterieller Güter durch angemessene Rechtsfolgen abzusichern und damit einen Ausschnitt aus dem Recht der Informationsgesellschaft abzuhandeln.