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Sebastian Müller-Franken

    Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen
    Maßvolles Verwalten
    Meinungsfreiheit im freiheitlichen Staat
    Familienwahlrecht und Verfassung
    Verfassungsrechtliche Fragen zur Online-Informationstätigkeit von Kommunen
    • Verfassungsrechtliche Fragen zur Online-Informationstätigkeit von Kommunen

      Rechtsgutachten zu Legitimation und Grenzen der Teilhabe von Kommunen an öffentlicher Kommunikation über das Internet

      Gemeinden veröffentlichen auf ihren Internetseiten zunehmend pressemäßig aufbereitete Inhalte zu lokalen Ereignissen in Wirtschaft, Kultur, Sport und gesellschaftliches Engagement. Sie bereiten damit der örtlichen privaten Presse eine Konkurrenz, deren ureigenste Aufgabe das Berichten über das Leben in der Gemeinde ist. Mit ihren redaktionellen Onlineaktivitäten stoßen die Gemeinden auf das Gebot einer staatsfreien, von privaten Verlagen geprägten Presse, das die objektiv-rechtliche Funktion der grundgesetzlichen Garantie der Pressefreiheit verlangt. Denn als ein „Stück Staat“ gehören die Gemeinden nicht zur Sphäre grundrechtsberechtigter Gesellschaft, sondern staatlicher Herrschaft. Die Gemeinden stellen dem ihre ebenso verfassungsrechtlich fundierte Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit wie auch ihr Selbstverwaltungsrecht entgegen. Die Schrift untersucht das Spannungsverhältnis zwischen gemeindlicher Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit und grundrechtlich geschützter Freiheit der Presse.

      Verfassungsrechtliche Fragen zur Online-Informationstätigkeit von Kommunen
    • Familienwahlrecht und Verfassung

      Veränderungen des Wahlrechts zugunsten von Familien als Reaktion auf den "demographischen Wandel" auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts

      • 137pages
      • 5 heures de lecture

      Der demographische Wandel wird neben einem Wertewandel mit der Funktionsweise von Politik erklärt: sie diene den Interessen der Älteren. Um das zu ändern, müsse das Wahlrecht die Anliegen von Familien mehr zur Geltung bringen. Kinder bedürften eines Stimmrechts, das von den Eltern für diese auszuüben sei. Sebastian Müller-Franken beleuchtet die verfassungsrechtlichen Annahmen, auf denen ein solches Familienwahlrecht beruht. Zuerst geht er aber der Frage nach, warum sich der Staat überhaupt mit Demographie befassen soll. Das Argument, die Sozialversicherung sei auf nachwachsende Generationen angewiesen, überzeugt nicht: Es verträgt sich nicht mit der anthropozentrischen Grundhaltung des Grundgesetzes, die den Menschen stets nur als Zweck um seiner selbst und nicht als Mittel um anderer Zwecke willen betrachtet. Der Autor sucht daher nach einer Erklärung, die dieser staatstheoretischen Prämisse Rechnung trägt.

      Familienwahlrecht und Verfassung
    • Meinungsfreiheit im freiheitlichen Staat

      Verfassungserwartungen und Verfassungsvoraussetzungen einer gefürchteten Freiheit

      Die Gewährleistung des Rechts der Meinungsfreiheit verlangt von einem freiheitlichen Staat den Verzicht auf einen Wahrheitsanspruch. Der Staat muss es den Bürgern überlassen, was sie denken und sagen wollen. Gefährdet wird dieses Recht heute nicht nur vom Staat. Ob und wie ein Thema debattiert werden darf, wird oft bestimmt von gesellschaftlichen Sprachregeln, der political correctness. Die Betonung der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit für den freiheitlichen Staat und die Klaglosigkeit, mit der die Verengung des Korridors freier Rede durch demokratisch nicht legitimierte Sprachwächter hingenommen wird, klaffen auseinander. Es wird deutlich, dass Meinungsfreiheit in einem freiheitlichen Staat auf außerrechtlichen Erwartungen und Voraussetzungen gründet.

      Meinungsfreiheit im freiheitlichen Staat
    • Maßvolles Verwalten

      Effiziente Verwaltung im System exekutiver Handlungsmaßstäbe am Beispiel des maßvollen Gesetzesvollzugs im Steuerrecht

      • 581pages
      • 21 heures de lecture

      Die Krise der öffentlichen Haushalte zwingt den Staat, mit seinen finanziellen Ressourcen maßzuhalten. Allerdings unterliegt der demokratische Rechtsstaat anderen Regeln als ein Wirtschaftsunternehmen. Das Prinzip der Effizienz, mit dem das Gebot des Maßhaltens in eine rechtliche Kategorie gebracht werden kann, kann daher nicht die alleinige Richtschnur seines Handelns sein. Sebastian Müller-Franken entwickelt für die Exekutive eine Lehre von den Maßstäben des Verwaltungshandelns, die Effizienz in ein umfassendes System einbindet. Das Referenzgebiet, an dem der Autor sein System exekutiver Handlungsmaßstäbe und deren Umsetzung im Gesetzesvollzug exemplarisch darstellt, ist das Steuerrecht. Die Steuerverwaltung hat Methoden entwickelt, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die ihr gestellte Aufgabe bestmöglich zu erfüllen. Sebastian Müller-Franken zeigt auf, wie einige dieser Methoden einen Beitrag zur Lösung eines der zentralen Probleme des heutigen Verwaltungsrechts leisten können.

      Maßvolles Verwalten
    • Der Tarifvertrag zieht sich zurück, während Betriebsvereinbarungen an Bedeutung gewinnen, da der Bedarf an angepassten Arbeitsbedingungen wächst. In diesem Kontext erweitern die Betriebspartner ihre Regelungsaktivitäten. Organisatorische oder begünstigende Regelungen sind unproblematisch, doch sobald Betriebsvereinbarungen die Rechtsstellung des Einzelnen belastend beeinflussen, entstehen Gefahren für dessen Freiheit. Die Untersuchung fokussiert darauf, ob und unter welchen Bedingungen solche Eingriffe zulässig sind. Die Antwort hängt von der Legitimation der Betriebsvereinbarung und ihrem rechtfertigenden Grund ab. Anders als beim Tarifvertrag kann hier kein Verhalten nachgewiesen werden, das auf der Selbstbestimmung des Einzelnen beruht. Fehlt dieser privatautonome Grund, kann die Legitimation nur aus dem Gesetz abgeleitet werden, was besondere Anforderungen an belastende Regelungen stellt. Da die Betriebsverfassung eine gesetzliche Pflichtveranstaltung ist, hat sie die gleiche Legitimationsbasis wie eine Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts. Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen müssen daher strengen Anforderungen genügen, einschließlich einer spezifischen, dem Bestimmtheitsgebot entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Der Autor argumentiert, dass eingreifende Betriebsvereinbarungen nach denselben Maßstäben bewertet werden sollten wie das Handeln von Zwangskörperschaften, was die derzeitige Auslegung des

      Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen