Wolfgang Kahl Livres






Die Verwaltungsrechtsdogmatik befindet sich im Umbruch. Im Mittelpunkt dieses Umbruchs steht nicht zuletzt das Institut der Staatsaufsicht. Die Staatsaufsicht verkörpert seit 200 Jahren einen Grundbegriff des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts, der auf das Engste mit den jeweiligen Vorstellungen vom Staat allgemein zusammenspielt. Wolfgang Kahl untersucht umfassend und systematisch die Begriffs- und Dogmengeschichte der Aufsicht über verselbständigte Verwaltungseinheiten. Dabei analysiert er insbesondere die Stellung der Gemeinden. Aufbauend auf einer verfassungs- und vor allem einer verwaltungsgeschichtlichen Bestandsaufnahme, die eine Darstellung der Entwicklung in den ersten fünfzig Jahren der Bundesrepublik Deutschland mit einschließt, unterbreitet er einen Vorschlag zur Neubestimmung der Staatsaufsicht im kooperativen Staat. Das Interesse von Wolfgang Kahl gilt dabei primär den Grundsatzfragen im Spannungsverhältnis von Staat und Selbstverwaltungsträgern, die gleichsam zu einem Allgemeinen Teil der Staatsaufsicht sowie zu einer Lehre vom gegliederten Staat zusammengeführt werden können.
Der Art. 2 Abs. 1 bildet das Hauptfreiheitsrecht des Grundgesetzes. Trotz ihrer fundamentalen Bedeutung zählt diese Bestimmung jedoch bis heute zu den am wenigsten geklärten Grundrechten. Wolfgang Kahl untersucht Art. 2 Abs. 1 GG unter dem Blickwinkel der Grundrechtskonkurrenzen und greift damit eine der wichtigsten, mit dieser Norm verbundenen Streitfragen auf. Insbesondere am Beispiel des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Schutz der Privatsphäre) beleuchtet er die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts und das hierin zum Ausdruck kommende methodische Grundverständnis kritisch. Er erörtert sowohl die Notwendigkeit als auch die dogmatischen Grenzen einer Kategorie der Schutzergänzung durch Art. 2 Abs. 1 GG, bei der das Hauptfreiheitsrecht neben einem an sich einschlägigen speziellen Freiheitsrecht herangezogen wird.
Dr. Wolfgang Kahl ist wissenschaftlicher Assistent an der Universität Augsburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Politik in München. Dr. Andreas Voßkuhle ist ehemaliger wissenschaftlicher Assistent an der Universität Augsburg und derzeit Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium des Inneren. Beide Herausgeber haben langjährige Erfahrung als Leiter von Kursen über Umweltrecht für Naturwissenschaften und Ingenieure, die in dieses Buch Eingang fanden
Der "Zweckverband funktioneller Integration" nach Hans Peter Ipsen.
Ein Beitrag zur Begriffsgeschichte und zur Finalitätsdebatte in der Europawissenschaft.
Über die Rechtsnatur der Europäischen Union wird seit langem politisch und wissenschaftlich gestritten; bis heute besteht insoweit kein Konsens. Zahlreiche, sich teils diametral entgegenstehende Konzepte wurden entwickelt, um die Europäischen Gemeinschaften bzw. die Europäische Union begrifflich zu erfassen. Bundesstaatlichen Ansätzen setzte der Hamburger Europarechtler Hans Peter Ipsen die nüchtern-technokratische Beschreibung der Gemeinschaften als »Zweckverbände funktioneller Integration« entgegen. Die vorliegende begriffsgeschichtliche Studie spürt der Genese und der Rezeption der Ipsen’schen Begriffsprägung im In- und Ausland nach und erörtert die Aktualität des »Zweckverbands«-Modells im Kontext aktueller europawissenschaftlicher Finalitätsdebatten, insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen »Polykrise«.
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z. B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band V behandelt in zwei Teilen die Maßstäbe und öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der Verwaltung. Im Maßstäbe-Teil werden Strukturen herausgearbeitet und Entwicklungslinien aufgezeigt, sowie behördliche Entscheidungsspielräume und ihre gerichtliche Kontrolle in den Blick genommen. Analysen zu zentralen Referenzgebieten stellen die Verknüpfung von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht her. Der zweite Hauptteil beginnt mit einer theoretischen Fundierung der Handlungsformenlehre und hierauf einwirkender unionsrechtlicher Einflüsse, bevor die einzelnen – sowohl klassischen als auch atypischen – Handlungsformen vertieft untersucht und neuartige Perspektiven des Verwaltungshandelns entfaltet werden.
Strukturen und Perspektiven des Verwaltungsrechts
Symposion anlässlich der Präsentation des Handbuchs des Verwaltungsrechts
Die Arbeitsgespräche zum Verwaltungsrecht dienen als institutionalisiertes Forum für den transdisziplinären Dialog zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis über Grundfragen des deutschen und insbesondere europäischen Verwaltungsrechts. Der vorliegende Band dokumentiert die als Spiegelreferate angelegten Vorträge der Auftakttagung. Sie befassen sich neben dem Verhältnis von Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungsrechtspraxis mit Methoden- und Steuerungsfragen sowie die dem Verhältnis von Verwaltungsrecht und Politik. Der Band richtet sich entsprechend der Ausrichtung der Arbeitsgespräche an Wissenschaftler wie Praktiker des Verwaltungsrechts. Mit Beiträgen von Jan Bergmann, Silvan Eppinger, Klaus F. Gärditz, Wolfgang Kahl, Günter Krings, Clemens Ladenburger, Josef Franz Lindner, Ute Mager, Veith Mehde, Franz Reimer, Klaus Ritgen, Matthias Ruffert, Utz Schliesky, Klaus Schönenbroicher, Christian Waldhoff