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Jens Borchers

    Privatisierung staatlicher Forstbetriebe
    Umweltstrafrecht und Sanktionen
    Swapgeschäfte in Zivil- und Steuerrecht
    Software-Management 2004
    • Ziel der vorliegenden Arbeit ist die zusammenhängende rechtliche Darstellung der wesentlichen Arten von Swapgeschäften, nämlich Devisen-Swaps, Währungs-Swaps und Zins-Swaps. Die jeweiligen zivilrechtlichen Grundlagen werden herausgearbeitet, um so Rückschlüsse auf die handels- und steuerrechtlichen Probleme ziehen zu können. Devisen- und Währungs-Swaps werden zivilrechtlich als Doppeldarlehen eingeordnet, der Zins-Swap dagegen als Sukzessivtauschvertrag. Daraus folgt die bilanzielle Erfassung der aus Devisen- und Währungs-Swaps resultierenden Vermögensgegenstände und Schulden. Deren Bewertung, Fragen der Rechnungsabgrenzung und der Bildung von Verlustrückstellungen werden ausführlich erörtert. Im steuerrechtlichen Teil werden neben bilanz- und einkommensteuerrechtlichen auch gewerbesteuerrechtliche Probleme behandelt.

      Swapgeschäfte in Zivil- und Steuerrecht
    • Umweltschutz zählt zu den zentralen Themen unserer Zeit, und das Umweltstrafrecht stößt in der Öffentlichkeit auf breite Zustimmung. Die Untersuchung beleuchtet, ob das gegenwärtige Umweltstrafrecht effektiv zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beiträgt. Oft wird die Wirkungslosigkeit des Umweltstrafrechts thematisiert, wobei die unzureichende Sanktionspraxis als eine der Hauptursachen gilt. Bereits früh wurde das Konzept des Vollzugsdefizits eingeführt, das besagt, dass die steigende Zahl registrierter Umweltdelikte nicht mit einer entsprechenden Reaktion in Form von sanktionierenden Verfahren einhergeht. Im ersten Teil wird das Vorliegen eines Vollzugsdefizits auf der Rechtsfolgenseite analysiert, gefolgt von einem Überblick über das Umweltstrafrecht. Der zweite Teil thematisiert die Herausforderungen bei der Sanktionierung von Umweltkriminalität und bewertet die derzeit verfügbaren Sanktionen hinsichtlich ihrer Eignung für den Umweltschutz. Abschließend werden im dritten Teil die Konsequenzen aus den vorhergehenden Erkenntnissen erörtert, um einen effektiven Vollzug auf der Rechtsfolgenseite zu gewährleisten und somit den Umweltschutz zu stärken.

      Umweltstrafrecht und Sanktionen