Das Handbuch des Deutschen Staatsrechts, erstmals zwischen 1930 und 1932 veröffentlicht, gilt als Klassiker und wird nun als unveränderter Nachdruck angeboten. Es bietet eine umfassende Analyse des Staatsrechts in Deutschland und dokumentiert bedeutende Debatten dieser Zeit. Besonders wertvoll ist die dogmengeschichtliche Betrachtung, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der Weimarer Reichsverfassung und dem Bonner Grundgesetz herausarbeitet. Mit einem Fokus auf parlamentarisch-rechtsstaatliche Strukturen liefert das Werk wichtige Einsichten in die Entwicklung der deutschen Verfassungsgeschichte des 20. Jahrhunderts.
Walter Pauly Livres






Promotion eines furchtbaren Juristen
Roland Freisler und die Juristische Fakultät der Universität Jena
Roland Freisler, der beruchtigte Prasident des nationalsozialistischen Volksgerichtshofes, der zahlreiche Menschen in Schauprozessen zum Tode verurteilt hat und als Urbild des "furchtbaren Juristen" (Ingo Muller nach Rolf Hochhuth) gilt, wurde von der Juristischen Fakultat der Universitat Jena im Jahre 1922 zum "Dr. iur. utr." mit der Bestnote "summa cum laude" promoviert. In seiner arbeitsrechtlichen Dissertation zu dem Thema "Grundsatze der Betriebsorganisation" hatte er sich mit den Grundlagen des in der damals noch jungen Weimarer Republik neuen Betriebsraterechtes auseinandergesetzt. Erst- und Zweitgutachter des damaligen Verfahrens sollten in der Rechtswissenschaft der NS-Zeit eine prominente Rolle spielen. Der vorliegende Band dokumentiert unter Einbeziehung umfangreicher Originaldokumente die Beziehungen Freislers zur damaligen Juristischen Fakultat der Universitat Jena und ordnet sie in die Zeitumstande ein.
Hervorgegangen aus einer »Woche der Rechtswissenschaft« an der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Jubiläumsjahr 2009, in dem sich u. a. die Schaffung der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes ebenso jährten wie die Friedliche Revolution, wirft der Sammelband »Wendepunkte« Schlaglichter auf die Entwicklung der juristischen Teildisziplinen des Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechts, aber auch der Methodenlehre und Rechtsphilosophie in den letzten 100 Jahren.
Der Methodenwandel im deutschen Spätkonstitutionalismus
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- 10 heures de lecture
ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie und Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Es gehört zu den Allgemeinplätzen der Literaturwissenschaft, dass es sich bei der Deutschen Klassik um ein Konstrukt und Rezeptionsphänomen handelt. Hinzu tritt in diesem Falle eine mit dem durchaus normativ orientierten Prädikat „klassisch“ einhergehende ideologische Fundierung und politische Funktionalisierung. Vor allem gegen Ende des 19. Jahrhunderts findet sich die Klassik gegen die französische Tradition in stilistischer, kultureller und politischer Hinsicht in Stellung gebracht. Ähnlich wie dann auch die Romantik wird die Klassik als typisch deutsche Erscheinung ausgegeben, die das 19. Jh. als das „deutsche Jahrhundert“ einleitete und begründete. Aus dieser ideologischen Falle ist die Klassik nie so recht wieder herausgekommen. In diesem Band geht es um eine doppelte kritische Prüfung: Zum einen der vorgeblich politikabstinenten Selbstinszenierung der sog. „Klassiker“ und zum anderen der geschichtspolitischen Rezeption der Klassik als einer gegenrevolutionären „deutschen Bewegung“. Mit Beiträgen von Klaus Dicke, Norbert Eke, Markus Hien, Federica La Manna, Stefan Matuschek, Walter Pauly, Klaus Ries, Maurin Schunke, Alice Stašková und Ludwig Stockinger.
Staat, Nation und Europa in der politischen Romantik
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- 12 heures de lecture
Staat, Nation und Europa haben im Zeitalter der Romantik einen Zuschnitt erfahren, der ihre Gestalt und Diskussion bis in die Gegenwart bestimmt. Sie mögen heute als rationale Gebilde eines Modernisierungsprozesses erscheinen, der vornehmlich in der Aufklärung eine Blütezeit erlebte. Das historische Gesamtbild ergibt sich jedoch erst in einer synthetischen Gesamtschau, die darauf verzichtet, die scheinbar gefühlsbetonte Romantik gegen die vernunftbestimmte Aufklärung auszuspielen. Stattdessen kann Romantik als eine teils kongeniale Ergänzung aufklärerischer Grundanliegen verstanden werden, so dass auch ihr politisches Reform- und Modernisierungspotential in den Blick gerät. Zu den Kerngedanken der politischen Romantik gehören ein organizistisch-ganzheitliches, gleichwohl individualistisches wie entwicklungsgeschichtliches Denken, das durchaus auch liberale, demokratische und europäische Gedanken in sich trägt. Mit Beiträgen von: Jens Eisfeld, Stefan Gerber, Walter Pauly, Klaus Ries, Miriam Rose, Achim Seifert, Ludwig Stockinger, Jan Urbich, Giulia Valpione
Rechts- und Staatsphilosophie des Relativismus
Pluralismus, Demokratie und Rechtsgeltung bei Gustav Radbruch
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Ausgehend von einem erkenntnistheoretisch begründeten Relativismus, der keine Staats- und Rechtsauffassung und keine politische Parteilehre als beweisbar richtig anerkennt, plädierte Gustav Radbruch (1878-1949) entschieden für eine parteienstaatliche Demokratie. Insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus bekannte sich der Rechtsphilosoph und Weimarer Reichsjustizminister zum Schutz des relativistischen Standpunktes zur Intoleranz gegenüber der Intoleranz. Nach 1945 verweigerte er mittels der später sogenannten Radbruch'schen Formel unerträglich ungerechten Gesetzen die Rechtsgeltung. Vorliegender Band untersucht die Grundlagen und Tragweite von Radbruchs Staats- und Demokratieverständnis sowie seiner Lehre zur Geltungsbegrenzung positiven staatlichen Rechts.
Der Staat - eine Hieroglyphe der Vernunft
- 272pages
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Im Zentrum der Reihe Staatsverständnisse steht die Frage: Was lässt sich den Ideen früherer und heutiger Staatsdenker für ein zeitgemäßes Verständnis des Staates entnehmen? Hegel nennt den Staat eine Hieroglyphe der Vernunft, um seine widerständige Entschlüsselung als Institution verwirklichter Freiheit zu versinnbildlichen. Die Schritte und Facetten dieser teils zeitgebundenen, teils an übergreifenden Prinzipien orientierten Denkbewegung kritisch nachzuvollziehen, öffnet Einsichten in eine sozialphilosophische Grundkonzeption von Staat und Gesellschaft mit anhaltender Wirkung im politiktheoretischen wie staatsrechtlichen Diskurs.
Grundrechtslaboratorium Weimar
Zur Entstehung des zweiten Hauptteils der Reichsverfassung vom 14. August 1919
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Während die Arbeit der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung im Bereich des Staatsorganisationsrechts weitgehend den Vorlagen der ministerialen Entwurfsbürokratie folgte, verließ die Weimarer Konzeption des zweiten Hauptteils der Verfassung „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen“ die Berliner Vorgaben in einem Maße, das den Entwurfsverfasser Hugo Preuß insoweit eine „Vaterschaft“ an der Weimarer Reichsverfassung ablehnen ließ. Indem die Abgeordneten selbst in den Grundrechtsdiskussionen neue, namentlich sozial motivierte Fragen stellten und neue Wege beschritten, entstand ein Laboratorium moderner Grundrechtspolitik mit beträchtlichen Ausstrahlungswirkungen, begleitet allerdings von vehementer grundsätzlicher Kritik, die den geschaffenen Grundrechtsteil zum „interfraktionellen Parteiprogramm“ erklärte. Walter Pauly untersucht diese Strukturdiskussionen, nicht hingegen die Entstehungsgeschichte der Einzelgrundrechte. Herzstück des Weimarer Grundrechtslaboratoriums war der aus dem Verfassungsausschuß hervorgegangene „Unterausschuß für die Vorberatung der Grundrechte“, zu dessen Entwurfsarbeit gutachtliche Stellungnahmen u. a. von Otto v. Gierke und Richard Schmidt eingeholt wurden. Diese Dokumente deutscher Verfassungsgeschichte werden im Anhang erstmals vollständig zugänglich gemacht.