The contributions assembled in this volume derive from a conference which was held in April 2010 as the second out of a series of conferences under the umbrella theme “Current problems in Constitutional Law – Perspectives from Germany and the UK“ organised by the Ludwig-Maximilians-University of Munich in cooperation with the Institute of European and Comparative Law at the University of Oxford.
Die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Staatsrechtslehre zeigt eine deutliche Spannungsentwicklung, die von konstruktiver Zusammenarbeit bis hin zu Indifferenz und kritischer Ablehnung reicht. Diese Tendenzen könnten zwar einige Sorgen über die Dominanz der deutschen Staatsrechtslehre in Europa mindern, stellen jedoch eine ernsthafte Gefahr für die Bedeutung des Grundgesetzes sowie für die jahrhundertealte Symbiose zwischen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft dar, die sowohl die deutsche Kultur als auch internationale Rechtsordnungen geprägt hat.
Checks and balances ergeben sich mit Blick auf die unionale Gerichtsbarkeit weniger aus der (theoretischen) Moglichkeit einer Vertragsanderung (Art. 48 EUV) oder den kaum weniger theoretischen Chancen von Europaischer Kommission, Rat und Europaischem Parlament, eine missliebige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu korrigieren, denn aus der - gegebenenfalls auch streitigen - Kooperation im Verfassungsgerichtsverbund. Weil das letzte Wort dabei definitionsgemass in der Schwebe bleibt, kann der Gerichtshof die Position der Verfassungs- und Hochstgerichte der Mitgliedstaaten nicht systematisch ignorieren, wenn er seine Autoritat und deren Folgebereitschaft nicht riskieren will. Vor allem wenn mehrere Verfassungs- und Hochstgerichte unionsrechtliche Rechtsprechungslinien entwickeln, die letztlich auf den gemeinsamen Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten und nicht auf dem Postulat einer imaginaren Autonomie grunden, kann dies die Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht unberuhrt lassen.
Der vorliegende Band enthält die zwischen 1999 und 2009 gefassten Beschlüsse des Deutschen Juristen-Fakultätentages. In der Sache dokumentieren die über 60 Beschlüsse nicht nur einen weit reichenden Konsens der deutschen juristischen Fakultäten über die Entwicklung des akademischen Studiums, des Prüfungsregimes und des Hochschulrechts. Sie geben auch ein beredtes Zeugnis davon, in welchen unausgesetzten Turbulenzen sich die universitäre Juristenausbildung im letzten Jahrzehnt befunden hat.
Der Band fasst wichtige Beiträge zusammen, die der Verfasser in seiner 10jähren Amtszeit als Vorsitzender des Deutschen Juristen-Fakultätentages zwischen 1999 und 2009 zu Fragen der Juristenausbildung und des Hochschulrechts erstellt hat. Zentrales Anliegen ist dabei einerseits die Bewahrung der im internationalen Vergleich einzigartigen Juristenausbildung in Deutschland. Zum andern gilt es, die Fehlentwicklungen im Hochschulrecht zu thematisieren, unter denen nicht nur die juristischen Fakultäten in Deutschland zu leiden haben, aber auch sie.
Namhafte Autoren vermitteln in dem Werk eine Gesamtschau des Thüringer Staats- und Verwaltungsrechts. Das Handbuch ermöglicht einen Überblick über die wichtigen Probleme der einzelnen Materien, verdeutlicht die Zusammenhänge der verschiedenen Rechtsgebiete und fördert das Verständnis für die konkrete Fallbearbeitung. Der didaktisch überzeugende Aufbau des Buches eignet sich besonders für Studenten in den Anfangssemestern. Die systematische Darstellung erleichtert jungen Juristen den Einstieg in folgende komplexe Rechtsgebiete: Staatsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Kommunalrecht Polizei- und Ordnungsrecht Bau- und Planungsrecht Straßen- und Wegerecht Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht Recht des öffentlichen Dienstes Schulrecht Randnummern und ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtern den schnellen Zugriff auf die gewünschte Information. So ist ein kompetentes Nachschlagewerk für Ausbildung und Praxis entstanden, das sämtliche aktuellen Rechtsentwicklungen des öffentlichen Rechts in Thüringen zusammenfaßt.