Als »das langsame Bohren harter Bretter« definiert Max Weber den Beruf des Politikers. »Langsam« impliziert, dass das alles eine Weile dauert. Die Karriere Karl-Theodor zu Guttenbergs hingegen verlief kometenhaft: Im Oktober 2008 betrat er die bundespolitische Bühne, im Februar 2009 wurde er Wirtschafts-, im Oktober 2009 Verteidigungsminister. Manchem Beobachter wurde schwindelig. Wie er die Kluft zwischen Bewunderung und Bilanz auf Dauer werde schließen können, fragte noch im Januar 2011 Die Zeit. Die Antwort: durch »Inszenierung und Imagebildung«. Tatsächlich setzte sich kaum ein Politiker derart virtuos ins Bild: in Sinatra-Pose auf dem Times Square, im Kampfanzug in Afghanistan. - Welche Sehnsüchte sprach zu Guttenberg an? - Warum reüssierte ausgerechnet der selbsternannte Anti-Politiker? - Wie verändert das Internet die Dramaturgie politischer Skandale? Die Antworten der Autorinnen und Autoren werfen über den Einzelfall hinaus ein Licht auf die Mechanismen postdemokratischer Politik. Mit Beiträgen von Tilman Allert, Petra Gehring, Oliver Lepsius, Nils Minkmar, Reinhart Meyer-Kalkus, Gustav Seibt, Thomas Steinfeld und anderen.
Oliver Lepsius Livres






Besitz und Sachherrschaft im öffentlichen Recht
- 580pages
- 21 heures de lecture
Das Verwaltungsrecht verbindet Rechtspflichten entweder mit individuellem Verhalten oder mit Sachherrschaftsbeziehungen. Während die Handlungsverantwortlichkeit klarer geregelt ist, bleibt die verfassungsrechtliche Grundlage und Begrenzung von Sachherrschaftsstellungen und den damit verbundenen Pflichten weitgehend ungeklärt. Die bisherigen Versuche, die Zustandshaftung des Eigentümers zu begrenzen, haben die Pflichten des Inhabers der tatsächlichen Gewalt nicht berücksichtigt. Die Rechtsordnung verknüpft jedoch erhebliche Pflichten mit Begriffen wie Inhaber, Betreiber und Produktverantwortlicher. Aktuelle Tendenzen im Umweltrecht konzentrieren sich zu stark auf das Verursacherprinzip und vernachlässigen sachherrschaftsbezogene Pflichten. Oliver Lepsius entwickelt ein Modell, das sich auf besitz- und sachherrschaftsbezogene Pflichten im Polizei- und Umweltrecht stützt. Er verankert die Rechte des Sachherrschaftsberechtigten in der Eigentumsgarantie und begrenzt die Pflichten durch den Korrelationsgrundsatz. Die Eigentumsgarantie wird als Grundrecht auf Sachherrschaft interpretiert, was Kriterien für eine allgemeine Pflichtendogmatik im Verwaltungsrecht liefert. Ziel ist es, das Umweltrecht mit dem Recht der allgemeinen Gefahrenabwehr zu verbinden und in die Eigentumsdogmatik zu integrieren. Zudem kritisiert Lepsius die gegenwärtigen Tendenzen im Umweltrecht, die durch die Fixierung auf handlungsverantwortliche Pflichten hinter
Steuerungsdiskussion, Systemtheorie und Parlamentarismuskritik
- 88pages
- 4 heures de lecture
Zahlreiche Reformüberlegungen in der aktuellen Verwaltungsrechtswissenschaft gehen von der Annahme aus, daß ein Steuerungsverlust des parlamentarischen Gesetzes vorliegt. Neue Handlungsformen wie kooperatives und informales Verwaltungshandeln seien das Ergebnis eines gesellschaftlichen und technischen Wandels, den das Parlamentsgesetz nicht mehr hinreichend erfassen und steuern könne. In der Folge verliert das parlamentarische Gesetz als zentrale verfassungsrechtliche Schaltstelle von Herrschaftsausübung und demokratischer Legitimation an Bedeutung. Verwaltungsrechtliche Reformüberlegungen beginnen zentrale verfassungsrechtliche Kategorien in Frage zu stellen und unter Hinweis auf einen gesellschaftlichen Wandel umzugestalten. Inwieweit ist die Globalperspektive eines Steuerungsverlustes und gesellschaftlichen Wandels nur vor dem Hintergrund von soziologischen, in erster Linie systemtheoretischen Annahmen über die Gesellschaft verständlich? Oliver Lepsius arbeitet dies heraus und untersucht, ob die systemtheoretischen Prämissen mit den verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Kategorien, zu deren Kritik und Reform sie dienen, überhaupt vereinbar sind. Am Beispiel der Steuerungsdiskussion setzt er sich mit juristischen Verwendungen der Systemtheorie auseinander. Dadurch werden Chancen und Grenzen interdisziplinären Arbeitens zwischen Rechts- und Sozialwissenschaften aufgezeigt.
Verwaltungsrecht unter dem Common Law
Amerikanische Entwicklungen bis zum New Deal
Die Rechtswissenschaft ist eine Normwissenschaft, deren Normen nur relational erkennbar sind, d.h. im Verhältnis zu bestimmten Kontexten, anderen Normen oder durch spezifische Organe. Dieses Buch behandelt die relationale Existenz von Normen und präsentiert ein wissenschaftliches Programm dazu. Oliver Lepsius verdeutlicht, dass dieselbe Norm in verschiedenen Aggregatzuständen auftreten kann – als Urteil, Gesetz oder wissenschaftliches Prinzip. Diese Variabilität beeinflusst nicht nur die Aussagen der Normen, sondern auch Fragen der institutionellen Zuständigkeit, Verfahren, Sachverhaltskontexte und disziplinären Kompetenzen. Der relationale Ansatz wird durch institutionelle, prozedurale, faktische und disziplinäre Kontexte weiter vertieft und an aktuellen Problemen, insbesondere präjudiziellen Rechtsprechungskonflikten, erprobt. Anhand von Entscheidungen des EuGH (Åkerberg Fransson) und des EGMR („Streikrecht für Beamte“) zeigt der Autor, wie Präjudizien als feste, flüssige oder gasförmige Normen erscheinen, was eine graduelle Interpretation ihrer Bindungswirkung ermöglicht. Diese Perspektive erweitert die herkömmliche Dichotomie von Kasuistik und Prinzipienbildung sowie die Unterscheidung zwischen rule und principle. Ein relationaler Ansatz führt zu differenzierteren Kriterien, die den Eigenschaften der Normen und der Vielfalt der Kontexte gerecht werden.