Das Lehrbuch: Dieser Schwerpunkte-Band zum Verfassungsprozessrecht stellt in Anlehnung an die Lehrbücher zum materiellen Verfassungsrecht von „Degenhart, Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht“ und „Pieroth/Schlink, Grundrechte. Staatsrecht II“ die Grundbegriffe, Probleme und systematischen Zusammenhänge des zugehörigen Verfahrensrechts dar. Er vermittelt knapp, klar und einprägsam die prozessualen Voraussetzungen und Problemschwerpunkte von Verfassungsbeschwerde, Organstreitverfahren, abstrakter und konkreter Normenkontrolle und anderen verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten.
Christian Hillgruber Livres






Kommentar zu den Staatskirchenverträgen der neuen Länder.
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Der vorliegende Kommentar behandelt die in den 1990er und 2000er Jahren von den sog. neuen Ländern mit den evangelischen Landeskirchen und dem Heiligen Stuhl geschlossenen Verträge auf der Basis des Wittenberger Vertrages von 1993, der - stil- wie inhaltsprägend - zum Modell für alle weiteren staatskirchenrechtlichen Verträge der dritten Generation geworden ist. Damit wird das in seiner Bedeutung teils über- teils unterschätzte Vertragsstaatskirchenrecht der jüngsten Generation erstmals in der klassischen Form der Kommentierung rechtsdogmatisch durchdrungen und zugleich praxisgerecht aufbereitet. Kommentiert wird unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte in erster Linie der Wittenberger Vertrag. Die vergleichbaren Bestimmungen der übrigen Verträge werden ergänzend herangezogen. Eine vorangestellte Synopse erleichtert das Auffinden der jeweils einschlägigen Regelungen. Inhaltsverzeichnis Synopse der Vertragsbestimmungen Einleitung: Allgemeine Rechtsfragen im Hinblick auf vertragliche Regelungen des Staat-Kirche-Verhältnisses Präambel 1. Anstrich Präambel 2. Anstrich Präambel 3. Anstrich Präambel 4. Anstrich Artikel 1 Glaubensfreiheit und Eigenständigkeit Artikel 2 Zusammenwirken Artikel 3 Staatliche Theologenausbildung Artikel 4 Kirchliche Hochschulen Artikel 5 Religionsunterricht Artikel 6 Kirchliche Schulen Artikel 7 Schutz des Kirchenvermögens Artikel 8 Kirchliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen Artikel 9 Widmungsgarantie und Kirchengebäude Artikel 10 Denkmalpflege Artikel 11 Patronatswesen Artikel 12 Anstaltsseelsorge Artikel 13 Staatsleistung Artikel 14 Kirchensteuer Artikel 15 Verwaltung der Kirchensteuer Artikel 16 Spenden und Sammlungen Artikel 17 Gebühren Artikel 18 Diakonie und Bildungseinrichtungen Artikel 19 Feiertagsschutz Artikel 20 Seelsorgegeheimnis Artikel 21 Friedhöfe Artikel 22 Rundfunk Artikel 23 Meldewesen Artikel 24 Kirchliche Gerichtsbarkeit Artikel 25 Parität Artikel 26 Freundschaftsklausel Artikel 27 Sprachliche Gleichstellung Artikel 28 Inkrafttreten
Die Hohenzollerndebatte.
Beiträge zu einem geschichtspolitischen Streit.
Seit Sommer 2019 diskutiert die Offentlichkeit uber die Entschadigungsanspruche der Hohenzollern. Anlass fur die Forderungen ist die Enteignung des letzten deutschen Kronprinzen, Wilhelm von Preuaen, durch die Sowjetunion nach 1945. Allerdings sieht das einschlagige Gesetz vor, dass niemand entschadigt wird, der dem kommunistischen oder dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat. Dass dieser Sachverhalt kaum einfach zu klaren ist, zeigen die vielen Facetten der Zunehmend verquicken sich moralische, politische, juristische und geschichtswissenschaftliche Aspekte. Das macht die offentliche Auseinandersetzung mitunter hochemotional und polemisch. Der Sammelband sorgt fur Differenzierung und Klarstellung. Beleuchtet werden die juristischen Hintergrunde ebenso wie die politischen Bezuge, auch die aktuelle Debatte unter Historikern uber das deutsche Kaiserreich findet Berucksichtigung. Und naturlich wird die politische Bedeutung des Kronprinzen fur den Aufstieg des Nationalsozialismus in den Blick genommen. 20 renommierte Autoren, darunter Peter Brandt, Oliver Haardt, Christian Hillgruber, Frank-Lothar Kroll, Lothar Machtan und Michael Wolffsohn, bieten mit diesem Buch ein differenziertes Fundament fur eine sachbezogene, multiperspektivische Diskussion uber die Hohenzollern.
Wie wollen wir sterben?
Beiträge zur Debatte um Sterbehilfe und Sterbebegleitung
Wie wollen wir sterben? Noch in diesem Jahr sollen im Deutschen Bundestag Gesetzeswerke verabschiedet werden, die sich mit den rechtlichen Fragen um die »Sterbehilfe« und die Zulässigkeit eines »assistierten Suizids« befassen.Aus unterschiedlichen Blickrichtungen nähert sich der Band dieser Rainer Maria Kardinal Woelki behandelt in seinem Beitrag die Würde des Sterbens und ein Sterben in Würde. Der Verfassungsrechtler Christian Hillgruber weist auf, warum den Staat mit Blick auf das Leben eine grundrechtliche Schutzpflicht trifft, die ein Verbot der Beihilfe zum Suizid gebietet. Der Medizinethiker Giovanni Maio zeigt auf, dass sich hinter dem Wunsch nach Suizid und Sterbehilfe letztlich ein Menschenbild verbirgt, das das Alt-, Krank- und Gebrechlichwerden als Schwundstufen des Menschseins betrachtet. Der Mediziner Christoph von Ritter geht der Frage nach, warum Ärzte nicht töten dürfen. Abschließend analysiert der Sozialethiker Manfred Spieker die vier im Deutschen Bundestag diskutierten Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe.
Das Christentum und der Staat
Annäherungen an eine komplexe Beziehung und ihre Geschichte
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The issue of relationship of Christianity to state-organized political power in general, and its contribution to the formation and intellectual foundations of the modern State in particular is raised frequently and – in former times as well as in present age - answered quite differently. The essays by Robert Spaemann, Hans Maier, Josef Isensee, Udo Di Fabio and Wolfgang Huber, as collected in this volume, look into this question from various disciplinary perspectives. Despite different appraisals in detail, they are united by the respective scientifically founded assessment that even the political world in which we live today would be completely different without Christianity.
500 Jahre lutherische Reformation sind Anlass für eine Untersuchung ihrer Auswirkungen auf das Staatsdenken. Die Reformation ist ihrem Anspruch und Ziel nach eine kirchliche Erneuerungsbewegung gewesen. Indem Luther theologisch die Entmachtung der geistlichen Gewalt betrieb, nahm er zugleich eine Neuvermessung der weltlichen Gewalt als ihres Gegenüber vor. Der Reformator Luther hat zwar keine systematisch geschlossene Theorie des Rechts und des Staats entwickelt – der neuzeitliche Begriff des Staats kommt bei ihm noch gar nicht vor –, aber doch aus seinem Glaubensverständnis heraus eine spezifische Einstellung zur weltlichen Ordnung und ihrem Recht gefunden, die sehr wirkmächtig geworden ist. Ihren Mittelpunkt findet Luthers Staatsauffassung in seiner Lehre von den zwei Reichen und zwei Regimenten. Die vorliegende Schrift analysiert diese Lehre, greift darüber hinaus die Frage auf, ob das neue Gottesbild auch ein neues Menschenbild nach sich zog und bezieht schließlich die neuzeitlichen Veränderungen von Staat und Gesellschaft als unbeabsichtigte Neben- und Spätfolgen der Reformation in die Überlegungen mit ein.
Staat und Religion
Überlegungen zur Säkularität, zur Neutralität und zum religiös-weltanschaulichen Fundament des modernen Staates
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Die Problematik des Verhältnisses von Staat und Religion ist so alt wie die Menschheitsgeschichte. Stets hat sich die Frage gestellt, wie sich organisierte politische Herrschaft mit der von Herrschern und Beherrschten geglaubten religiösen Wahrheit verträgt, sich mit ihr verbinden oder doch wenigstens vereinbaren lässt. Beim Nachdenken über die rechte Beziehung von Staat und Religion stößt man auf wirkmächtige Mythen: Den Mythos von der Entstehung des modernen Staates als Vorgang der Säkularisation, den Dämon des »christlichen Staates« und die Mär vom weltanschaulich-religiös neutralen Staat des Grundgesetzes. Die vorliegende Schrift betreibt Entmystifizierung und entwickelt Gegenthesen: Der Staat des Grundgesetzes ist – wie der moderne Staat überhaupt – gegenüber den verschiedenen Religionen und Weltanschauungen nicht neutral. Diese Erkenntnis sollte zugleich den Weg freimachen für eine staatliche Religionspolitik, die nicht alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt, sondern nach ihrer säkularen Gemeinwohlförderlichkeit unterscheidet und dementsprechend staatlichen Schutz und staatliche Förderung bewusst ungleich verteilt.
Über die völkerrechtlichen Regeln der Anerkennung von Neustaaten besteht heute mehr denn je Unklarheit. Um in dieser elementaren Frage gesicherte Erkenntnisse zu gewinnen, untersucht die Arbeit die Staatenpraxis anhand repräsentativer Fälle von der Entstehung der Vereinigten Staaten von Amerika bis zu den Nachfolgestaaten im ehemaligen Jugoslawien. Die Untersuchung fördert eine bemerkenswerte Kontinuität der Staatenpraxis zutage. Stets sieht sich die Staatengemeinschaft vor dieselbe Aufgabe gestellt: den Neuling in ihre Rechtsgemeinschaft zu integrieren. Das Verfahren der Anerkennung dient der vorsorglichen Kontrolle, ob der Neustaat fähig und willens ist, die ihm in dieser Gemeinschaft obliegenden völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. So erweist sich das Völkerrecht auch und gerade im Institut der Anerkennung der Rechtssubjektivität von Neustaaten als Rechtsordnung.