Thomas Locher Livres





Wirkungen des Zuschlags auf den Vertrag im Vergaberecht
Eine verwaltungsrechtliche Einordnung
- 190pages
- 7 heures de lecture
Das öffentliche Beschaffungsrecht in der Schweiz erfuhr vor bald zwanzig Jahren eine umfassende Revision. Seit Beginn sind sich Lehre und Rechtsprechung uneinig darüber, ob und gegebenenfalls wie sich der Zuschlag auf den Vertrag auswirkt. Zeuge davon sind diverse voneinander abweichende Lehrmeinungen und Gerichtsurteile. Die vorliegende Dissertation widmet sich der Schnittstelle zwischen Zuschlag und Vertrag. Dabei steht der verwaltungsrechtliche Aspekt im Vordergrund. Ausgehend von einer dogmatischen Einordnung des Zuschlags wird untersucht, welche Rechtsfolgen vergaberechtlich unerlaubt abgeschlossene Verträge zu gewärtigen haben. Mit den präsentierten Ansätzen lassen sich Probleme an der Schnittstelle zwischen Zuschlag und Vertrag systemgerecht lösen. So wird unter anderem postuliert, dass die Aufhebung des Zuschlags zur Ungültigkeit ex nunc des Vertrags führt. Darüber hinaus behandelt die Arbeit Einzelfragen des Rechtsschutzes. Ebenfalls wird der Schadenersatz schlaglichtartig skizziert. Der Text wendet sich gleichermassen an Praxis und Wissenschaft.
Seit dem Erscheinen der vierten Auflage dieses Lehrbuchklassikers sind fast sieben Jahre vergangen, die von zahlreichen Entwicklungen geprägt waren. Das gesamte Sozialversicherungssystem hat sich in verschiedenen kleineren Gesetzesrevisionen weiterentwickelt. Wesentliche Impulse gingen weiter von der Rechtsprechung aus, so etwa in verschiedenen Verfahrensfragen (medizinische Begutachtung etc.) und rund um den Begriff der Invalidität (z. B. «Indikatorenrechtsprechung»). Auch die stark vertiefte rechtswissenschaftliche Diskussion hat zahlreiche neue Erkenntnisse hervorgebracht. Mit der fünften Auflage des Grundrisses werden diese Änderungen verarbeitet, wobei das bewährte Konzept einer gesetzesübergreifenden Gesamtdarstellung (unter Einbezug des Rechts der beruflichen Vorsorge) sowie der bisherige Aufbau des Grundrisses beibehalten werden.