Heidelberger Abhandlungen zur Mittleren und Neueren Geschichte, Neue Folge - 2: Die vertriebenen Heidelberger Dozenten
Zur Geschichte der Ruprecht-Karls-Universität nach 1933
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Zur Geschichte der Ruprecht-Karls-Universität nach 1933
Die vielfach im Heiligen Römischen Reich ergangenen Landfriedensgebote und Gerichtsordnungen erwiesen sich als brüchig. Deshalb sollten bis ins 16. Jahrhundert hinein weltliche und geistliche Urteile durch den Ausspruch von »Acht« und »Bann« gestützt und durchgesetzt werden. Das hielten Reichsabschiede oder besondere Abmachungen fest. Aber in den hochpolitischen Verfahren, in denen jede Seite freimütig Kritik äußerte und mit Gutachten bzw. Breven untermauerte, fielen die Interessen von Kaiser und Papst weit auseinander. Diese Arbeit zeichnet das Auseinanderbrechen am Beispiel verschiedener Verfahren nach. Doch selbst in den Reichsterritorien, die sich nach der Reformation zum protestantischen Glauben bekannten, verzichteten die von ihren Landesherren erlassenen »Kirchenordnungen« nicht auf »geistliche Strafen« durch einen »christlichen Bann«. Die Bestrafung durch den Landesherrn als geistlichem und zugleich weltlichem Richter blieb umstritten.
Militärmissionen operieren oft im Verborgenen, was ihnen eine geheimnisvolle Aura verleiht. Dies gilt auch für die Militärmissionen, die nach dem Zweiten Weltkrieg von den Westmächten und der Sowjetunion in Deutschland eingerichtet wurden. Ihre quasi diplomatische Stellung erlaubte es ihnen, sich relativ unbehelligt in den Besatzungsgebieten zu bewegen, zu beobachten und zu dokumentieren. Diese geographische Lage führte dazu, dass die Militärmissionen in nahezu alle Ost/West-Konflikte eingebunden waren und als Gradmesser für die Beziehungen zwischen den Westmächten und der Sowjetunion sowie zwischen der Bundesrepublik und der DDR dienten. Trotz wiederholter Forderungen nach ihrer Auflösung erfüllten sie auch nach dem Fall der Mauer weiterhin ihre Mittleraufgaben. Ihre militärisch-strategische Bedeutung wird durch zahlreiche Ereignisse sichtbar, und sie beleuchten einen Teil der deutschen Verfassungswirklichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie verdeutlichten die Grenzen der Souveränität sowohl der Bundesrepublik als auch der DDR. Das Quellenmaterial stammt aus verschiedenen Archiven, darunter das State Department in Washington, englische und französische Bestände sowie das Berliner Alliierten Museum. Besonders der Zugang zum Parteiarchiv der SED und den Akten des Staatssicherheitsdienstes ermöglicht eine umfassende Darstellung der DDR-Perspektive, ihrer Haltung gegenüber dem „westlichen Aggressor“ und ihrer Bestrebungen nach gr
»Die Verfasserin hat unter Konzentration auf die wesentlichen Vorgänge ein Lehrstück der Steuerrechtsgeschichte geschrieben, allerdings eines, das, was die Einbeziehung der Literatur und die Bewertung der Vorgänge angeht, manchmal geradezu karg ausgefallen ist. Dort liegen freilich auch die Vorzüge. Die Darstellung ist knapp und präzise aus den Akten gearbeitet und wird nicht durch theoretischen Überbau oder durch anderswo nachlesbare Dinge aufgeschwemmt. Das immer noch viel zu wenig bestellte Feld der Steuerrechtsgeschichte ist um dieses [...] Lehrstück reicher geworden.«Michael Stolleis, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 111/1994