Die Untersuchung beleuchtet die Verbindung zwischen Ökonomie und Recht und analysiert die unterschiedlichen Arten, wie wirtschaftliche Aspekte in Rechtsvorschriften integriert werden. Es wird eingehend erörtert, welche Bedeutung die wirtschaftliche Perspektive für die Rechtsordnung hat und wie sie die Auslegung und Anwendung von Gesetzen beeinflusst.
Legitimiert ist das Recht letztendlich nur, wenn es – bei der Einhaltung von begründbaren Minimalgerechtigkeitsbedingungen – mit dem Grundkonsens in einer Gesellschaft übereinstimmt. Empirisch fundiert ist das Recht nur, wenn es auf den handelnden Menschen zu wirken vermag und diese Wirkungen analytisch und empirisch erklärt und prognostiziert werden können. Der »Rational-Choice«-Ansatz wird als grundlegendes verhaltenstheoretisches Paradigma von der Ökonomik verwendet. Die Arbeit untersucht, wo und inwieweit dieser Ansatz in der Rechtswissenschaft angewendet werden kann. Auf dem Gebiet der positiven sozialwissenschaftlichen Analyse, insbesondere bei der Abschätzung der Folgen von Recht, kann die Ökonomik zur juristischen Methodendiskussion in den Bereichen der Rechtssoziologie, der Rechtsvergleichung und der Folgenorientierung in Rechtsanwendung und Gesetzgebung einen substantiellen Beitrag leisten. Im normativen Bereich werden die diversen Effizienzbegriffe der Ökonomik sowie Gerechtigkeitstheorien diskutiert. Vorgeschlagen wird ein formaler, inhaltlich offener Effizienzbegriff im Sinne der Entscheidungstheorie, in welchen verfassungsrechtliche Prinzipien vermittels eines Optimierungsmodells integriert werden können.
Die ökonomische Theorie des Öffentlichen Rechts ist - im Gegensatz zur ökonomischen Theorie des Zivilrechts - in Deutschland bisher vernachlässigt worden. Eine direkte Übertragung der in der ökonomischen Theorie des Zivilrechts genutzten Methoden auf den Bereich des Öffentlichen Rechts erscheint außerordentlich problematisch. Daher ist die Suche nach geeigneten ökonomischen Untersuchungsmethoden für das Öffentliche Recht und ihre Anwendung dringend notwendig. Dieser Band präsentiert Aufsätze, die exemplarisch Anknüpfungspunkte zwischen der ökonomischen Theorie des Rechts und der Rechtswissenschaft im Öffentlichen Recht aufgreifen. Es werden Themen aus dem Internationalen Völkerrecht, dem Europarecht und dem Steuerrecht behandelt. Darüber hinaus gehen die Autoren auf methodische Fragen ein, die mögliche Anknüpfungspunkte zwischen Ökonomik und Öffentlichem Recht aufzeigen, insbesondere in der normativen ökonomischen Analyse des Rechts. Dazu zählen Kosten-Nutzen-Analyse, rationales Abwägen und die Konsensökonomik.
Warum Ungleichheit thematisiert werden sollte und wie Umverteilung dabei eine Rolle spielt, ist zentral für die ökonomische Diskussion. Trotz der Relevanz der Verteilungsproblematik in der Ökonomie wurde sie in den letzten Jahren oft vernachlässigt. Aktuelle Entwicklungen deuten jedoch darauf hin, dass Ungleichheit und Strategien zu ihrer Bekämpfung wieder an Bedeutung gewinnen. Neben der klassischen Debatte über die Unvereinbarkeit von Gleichheit und Effizienz rücken zunehmend die negativen Externalitäten von Ungleichheit in den Fokus. Diese betreffen individuelle Zufriedenheit, Arbeitsproduktivität, politische Stabilität und das Rechtsempfinden. Der Band behandelt materielle Ungleichheit sowie die politischen und rechtlichen Institutionen, die diese fördern. Zudem wird der Zusammenhang zwischen verschiedenen Dimensionen von Ungleichheit und Umverteilung beleuchtet. Die Diskussion wird unter verschiedenen Überschriften gebündelt: Philosophische Grundierung, Wirtschaftspolitik, Kapital-Arbeit und Wachstum-Verteilung. Beiträge von Anne van Aaken und Gerd Grözinger sowie Johannes Eurich thematisieren Gerechtigkeit, Ungleichheit und Diskriminierungsverbote aus einer philosophischen Perspektive.