Ob eine Partei ihren Kontrahenten vor Vertragsschluß über Umstände aufklären muß, die für diesen erheblich, für jene typischerweise nachteilig sind, ist eine der 'ewigen Fragen' des Vertragsrechts. Die mit ihr verknüpfte Grenzziehung zwischen legitimem Egoismus und unzulässiger Übervorteilung, zwischen Selbstverantwortung und Gerechtigkeit war von jeher umstritten. Die herrschende Dogmatik sieht in der vorvertraglichen Informationspflicht ein Instrument zur Gewährleistung einer störungsfreien Willens bildung. Sie muß deshalb Gründe aufzeigen, warum der Informationsbedürftige ausnahmsweise nicht in die Pflicht der informationellen Selbstverantwortung genommen werden kann. Darum bemühen sich vertrauenstheoretische, paritätstheoretische und ordnungstheoretische Ansätze. Roland Schwarze greift einen für die dogmatische Erklärung vorvertraglicher Informationspflichten wichtigen und bislang vernachlässigten Aspekt auf. Er zeigt, daß ein erheblicher Teil der richterrechtlich statuierten Informationspflichten seinen Grund in den Regeln findet, die für die Willens einigung gelten, also für die Verständigung über Inhalt und Grundlagen des Vertrages. Informationspflichten können aus der Pflicht entstehen, den materiellen Willen des anderen richtig zu verstehen, vorausgesetzt, die eine Seite hat bezüglich eines für die andere Seite wesentlichen Umstandes einen Informationsvorsprung. Mit seiner Untersuchung trägt Roland Schwarze zu einem besseren Verständnis der richterrechtlichen Ausformung vorvertraglicher Informationspflichten bei.
Roland Schwarze Livres




Kündigungsschutzgesetz
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Langtext Rund die Hälfte aller Klagen vor den Arbeitsgerichten dreht sich um Fragen des Kündigungsschutzes. Das Kündigungsschutzgesetz, das Herz des Arbeitsrechts, gilt mit seinen 27 Normen gemeinhin als kompliziert und in der Praxis schwer handhabbar. Dieser Kommentar aus der bewährten „Gelben Reihe“ informiert auf der Basis der Grundlagen des Kündigungsschutzgesetzes über häufig auftretende Anwendungsfragen und entwickelt Lösungen. Kennzeichnend ist eine konzentrierte, praxisnahe und verständliche Darstellung, die durch Beispiele aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung veranschaulicht wird. - der neue Kündigungsschutzrechtskommentar in der Kompaktklasse - prägnante Kommentierung - konzentrierte, praxisnahe und verständliche Darstellung Die Autoren, ein Hochschullehrer, ein Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit und ein Rechtsanwalt, garantieren für eine unparteiliche, ausgewogene Darstellung der Fragestellungen und Lösungen. Hervorzuheben ist, dass Dr. Mario Eylert Mitglied im 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts ist, der sich ausschließlich mit Fragen des materiellen Kündigungsrechts beschäftigt. Für Rechtsanwälte, Mitarbeiter in Personalabteilungen und Betriebsräte.
Das Recht der Leistungsstörungen
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Kompakt und verständlich: Das allgemeine Leistungsstörungsrecht gehört zum Kern des Schuldrechts und ist damit einer der wichtigsten Teile des Zivilrechts. Das vorliegende Handbuch gibt eine vollständige und aktuelle Darstellung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts „aus einem Guss“. Es wertet insbesondere die seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform ergangene Rechtsprechung und die hierzu erschienene Literatur aus. Die rechtsfolgenorientierte Darstellung ermöglicht eine für die Fallbearbeitung schnelle Orientierung im komplexen Leistungsstörungsrecht. Aus dem Inhalt:+ Leistungshindernisse, Leistungserschwerungen+ Nichtleistung, Schlechtleistung, Leistungsgefährdung+ Schuldnerverzug+ Störungen im gegenseitigen Vertrag+ Störung der Geschäftsgrundlage+ Haftung aus vorvertraglichem Verschulden+ Gläubigerverzug Das Buch wendet sich an alle, die sich mit dem Leistungsstörungsrecht in Praxis und Wissenschaft befassen. Studierenden und Referendaren kann es als Nachschlagewerk empfohlen werden.