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Edwin Schulz

    Kostenabweichungsanalyse unter dem Verantwortlichkeitsaspekt
    One-stop government
    Business excellence durch aktives Asset-Management
    • Business Excellence durch Aktives Asset Management beschäftigt sich mit der Optimierung von Umlaufvermögen und Verbindlichkeiten des Net Working Capitals. Dazu werden die bedeutendsten Eingangsvoraussetzungen, unter anderem eine entsprechende Management Attention sowie die Rolle des Asset Managers, erläutert. Anhand der Teilprozesse ”Forderungsmanagement“, ”Management der Vorräte“, ”Management von Erhaltenen Anzahlungen“ und ”Management der Verbindlichkeiten“ werden konkrete Maßnahmen vorgestellt und Verantwortliche für deren Umsetzung identifiziert. Die Darlegung der ”sieben Todsünden des Asset Managements“ zeigt abschließend die Problematik auf, unter der Asset-Optimierungen niemals gelingen können.

      Business excellence durch aktives Asset-Management
    • One-stop government

      Verwaltungsorganisationsrechtliche Rahmenbedingungen und verfassungsrechtliche Grenzen für die Umsetzung in Schleswig-Holstein

      Die Untersuchung befasst sich mit dem Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die am 25.02.2004 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde. Relevant ist Art. 6, der den Mitgliedstaaten vorschreibt, Dienstleistungserbringern einheitliche Ansprechstellen zur Verfügung zu stellen, um alle erforderlichen Verwaltungsformalitäten zu erledigen. Diese Ansprechstellen sind eine Umsetzung des Konzepts von One-Stop Government aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht. Die Untersuchung zielt jedoch nicht auf die konkrete Umsetzung dieser Ansprechstellen gemäß Art. 6 ab, sondern auf die allgemeine rechtliche Umsetzung des One-Stop Government-Konzepts im rechtlichen Rahmen Schleswig-Holsteins. Zunächst wird das verwaltungswissenschaftliche Konzept des One-Stop Government dargestellt. Anschließend werden die organisationsrechtlichen Rahmenbedingungen für dessen Umsetzung beschrieben. Darauf folgt die Entwicklung eines Modells für die rechtliche Umsetzung in Schleswig-Holstein. Abschließend wird untersucht, ob verfassungsrechtliche Grenzen der Umsetzung von One-Stop Government in Schleswig-Holstein entgegenstehen.

      One-stop government