Viele Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen sind in das Zentrum gesellschaftlichen Misstrauens gerückt, denen mit Ansätzen der Prävention begegnet werden soll. Nachdem eine unkritische Übernahme der Präventionsthematik in der Jugendarbeit zu einer Inflationierung geführt hat, analysiert der vorliegende Band Theorie, Praxis, und Konzepte der Prävention aus unterschiedlichen Perspektiven.
In den letzten Jahren haben deutsche und europäische Unternehmen zunehmend ein englisches Scheme of Arrangement zur finanziellen Sanierung genutzt, insbesondere bekannt durch das Rodenstock-Verfahren. Diese Entwicklung der Sanierungsmigrationen hat sich in Europa etabliert, da das englische Recht eine Vielzahl von Verfahrensinstrumenten für insolvente Unternehmen bietet, die den Weg über den Ärmelkanal suchen. Der deutsche Gesetzgeber reagierte auf den Wettbewerb der Sanierungsrechte mit dem ESUG, das die Bedingungen für finanzielle Unternehmenssanierungen nach deutschem Recht verbessert hat. Dennoch ist die juristische Aufarbeitung der Sanierungsmigrationen noch nicht abgeschlossen. Das Werk untersucht die Zukunft der Sanierungsmigration, indem es die verschiedenen englischen Sanierungsverfahren detailliert darstellt und deren Sanierungstauglichkeit analysiert. Zudem wird die Reform der Insolvenzordnung durch das ESUG kritisch beleuchtet und aus rechtsvergleichender Sicht geprüft, ob das reformierte deutsche Insolvenzrecht ein konkurrenzfähiges Produkt auf dem europäischen Markt der Sanierungsrechte darstellen kann. Besonders behandelt wird die umstrittene Anerkennung eines englischen Solvent Scheme of Arrangements. Der Autor plädiert basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen für die Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens und stellt dessen Eckpunkte abschließend dar.
Im Laufe der letzten Jahre lässt sich in der Gesetzgebung eine verstärkte Tendenz beobachten, die Verwaltung von der Pflicht zur Beachtung gesetzlicher Regelungen zu dispensieren, ohne diese Regelungen aufzuheben. Ein solcher Dispens wird ermöglicht, indem in bestehende Gesetze so genannte Experimentierklauseln eingefügt oder indem Normen erlassen werden, in denen die nachgeordneten Verwaltungsträger von ihrer Pflicht zur Beachtung einer Vielzahl von Regelungen freigestellt werden, die bestimmte Standards der Leistungserbringung normieren. Mit derartigen Experimentier- und Standardöffnungsklauseln wird das Ziel verfolgt, das Verwaltungshandeln durch Einführung einer dezentralen und sachnahen Verantwortungsstruktur flexibler und sachgerechter zu gestalten und damit einen Beitrag zur Verwaltungsreform zu leisten. Am Beispiel der kommunalen Standardöffnungs- und Experimentierklauseln untersucht der Autor die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen dieser Gesetzgebungstechnik.