Berthold Busch Livres






Obwohl die Sozialpolitik grundsätzlich in der Gestaltungshoheit der EU-Mitgliedsstaaten liegt, wirken Regelungen und Rechtsprechung der EU-Organe zunehmend auf die nationalen Sicherungssysteme. Dies zeigt die vorliegende IW-Position. So wurde etwa mit der Personenfreizügigkeit und der Unionsbürgerschaft das Aufenthaltsrecht immer weiter von der wirtschaftlichen Aktivität abgekoppelt – somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Menschen nur aufgrund der besseren Sozialleistungen in ein anderes Land wandern. Zudem führt die Ende 2012 in Kraft tretende Unisex-Richtlinie nicht nur zu einer Verteuerung der privaten, sondern möglicherweise auch der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine einheitliche europäische Sozialpolitik ist somit wenig nützlich – zumal die Sozialschutzsysteme der EU-Mitgliedsstaaten zwischen 2000 und 2009 sich auch ohne eine vorgeschriebene Harmonisierung angenähert haben.
Die EU braucht einen neuen Finanzplan für die Zeit nach 2013. Die EU-Kommission hat daher im vergangenen Juni Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen unterbreitet. Unter anderem soll das Brüsseler Budget weniger agrarlastig werden. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung - Ausgaben für Infrastrukturen im Binnenmarkt sowie für Forschung und Entwicklung haben eher Priorität, meint IW-Wissenschaftler Berthold Busch in der vorliegenden Position, die die Pläne der Kommission unter die Lupe nimmt. So lehnt der Autor etwa eigene EU-Steuern zur Finanzierung des EU-Haushalts ab. In die richtige Richtung gingen dagegen die Vorschläge der Kommission, die verschiedenen Rabattsysteme durch eine einheitliche Regelung zu ersetzen.
Der neu geschaffene Euroraum schien Anlegern ein ruhiges Pflaster zu sein. Somit strömte mehr Kapital in die Länder der Währungsunion, die Zinsen sanken und selbst Länder wie Griechenland, Portugal und Spanien bekamen leichter als früher Kredite. Und vor allem dieser Kapitalimport hat zu den hohen Leistungsbilanzdefiziten der heutigen Sorgenkinder im Süden des Kontinents geführt, wie die IW-Experten Berthold Busch, Michael Grömling und Jürgen Matthes in ihrer Analyse „Ungleichgewichte in der Eurozone – Ursachenanalyse und wirtschaftspolitische Empfehlungen“ konstatieren. Damit widerlegen die Autoren auch den Vorwurf, die deutschen Exporte hätten die südlichen Eurostaaten ins Defizit getrieben. Künftig sollte daher besonders Ländern mit einem Leistungsbilanzdefizit und einer schwachen internationalen Wettbewerbsfähigkeit genauer auf die Finger geschaut werden, allerdings fehlt es bisher den entsprechenden Reformvorschlägen – wie auch schon ihren Vorgängern, etwa dem Stabilitäts- und Wachstumspakt – an nötigem Biss.
In der europäischen Wettbewerbspolitik weht ein neuer Wind. Diese IW-Analyse vollzieht nach, was sich geändert hat – und was es bedeutet. Die staatliche Aufsicht über Monopole und Kartelle ist innerhalb der Europäischen Union längst zu einer grenzüberschreitenden Aufgabe geworden. Das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen etwa musste in der Vergangenheit mehrfach an die Vorgaben des EU-Rechts angepasst werden. Auf EU-Ebene hat in Sachen Fusionskontrolle in jüngerer Zeit ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Es werden stärker die Einzelfälle und ihr ökonomischen Umfeld betrachtet. Diese IW-Analyse dokumentiert, was sich an der europäischen Wettbewerbspolitik geändert hat und unterzieht die Entwicklung einer kritischen Würdigung. Dem voran gestellt ist eine lesenswerte theoretische Einordnung des Themas Wettbewerb.
Als sich aus der internationalen Banken- und Finanzkrise eine weltumspannende Wirtschaftskrise entwickelte, steuerten alle Industrieländer mit umfangreichen Stützungsmaßnahmen und Konjunkturpaketen gegen. Damit gelang zwar die Stabilisierung des Finanzsektors und der Realwirtschaft. Die Haushaltslage vieler Staaten allerdings, gerade auch in der Eurozone, sieht desaströs aus. Diese IW-Analyse beschäftigt sich daher ausführlich mit Staatsbankrotten. Sie geht den Fragen nach, ob Länder theoretisch überhaupt pleite gehen können, was die Vergangenheit lehrt und ob es eines Insolvenzrechts für Staaten bedarf. Wie ist die Gefahrenlage in der Eurozone und den hoch verschuldeten Vereinigten Staaten? Last not least: Wie lauten die wirtschaftspolitischen Empfehlungen insbesondere für die Europäische Währungsunion? Die von drei Ökonomen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Berthold Busch, Manfred Jäger-Ambrozewicz und Jürgen Matthes verfasste Analyse bildet das vielschichtige Thema Staatsbankrott mitsamt seiner Kontroversen gut ab.
Der Vertrag von Nizza, im Februar 2001 unterzeichnet, dient der institutionellen Vorbereitung der EU auf die Osterweiterung, mit dem Ziel, Institutionen und Entscheidungsprozesse so zu verändern, dass die EU auch nach einer Erweiterung handlungsfähig bleibt. Der Beitrag stellt die Beschlüsse von Nizza vor und prüft kritisch, ob sie die EU erweiterungsfähig macht. Er stellt die vertraglich geregelten Kompetenzen der EU vor, hält ihren Einfluss auf die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten nach und gibt einen Überblick über die politische Diskussion der längerfristigen Zukunft der EU sowie den Stand der europäischen Verfassungsdiskussion. Inhaltsverzeichnis: Von Amsterdam nach Nizza, Die Überbleibsel von Amsterdam, Die Beschlüsse von Nizza, Ist die EU durch den Vertrag von Nizza erweiterungsfähig geworden?, Wie geht es nach Nizza weiter? Der Post-Nizza-Prozess, Die Vorgaben des Vertrags von Nizza, Kompetenzen der EU und der Einfluss auf die nationale Gesetzgebung, Die Regelungen in den Verträgen, Eine empirische Untersuchung, Die Diskussion über das Ziel der europäischen Integration, Einige Aspekte der Finalitätsdiskussion, Anmerkungen, Literatur