Rolf Watter Livres






Im Jahr 2015 müssen alle kotierten Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz ihre Statuten der VegüV (Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften) anpassen, eine bindende Abstimmung ihrer Aktionäre anlässlich der Generalversammlung durchführen ('Say-on-Pay') und einen Vergütungsbericht verfassen, der den Vorgaben des neuen Rechts entspricht; weiter sind die Arbeitsverträge mit dem obersten Management anzupassen, und es muss darauf geachtet werden, keine sogenannt unzulässigen Vergütungen zu leisten, da dies sogar strafrechtliche Konsequenzen hätte. Während Statuten oft schon 2014 geändert wurden, steht in den anderen Bereichen noch viel Arbeit an. Der neue Basler Kommentar zur VegüV will hier allen Involvierten helfen, ihre nicht einfache Aufgabe zu erfüllen. Das Werk erläutert praxisnah und mit wissenschaftlichem Tiefgang die einzelnen Bestimmungen zur VegüV, dies unter Verarbeitung aller bisher erschienenen Literatur (Rechtsprechung gibt es noch keine) und behördlichen Verlautbarungen. Verkaufsargumente - berücksichtigt und verarbeitet die komplette bisher erschienene Literatur - zeigt praxistaugliche Lösungen auf - hilft bei der Vorbereitung des Vergütungsberichtes und (soweit nicht schon erfolgt) bei der Revision der Statuten - gibt Hinweise für die Planung des ersten bindenden 'Say-on-Pay' - legt dar, welche Zahlungen verboten sind
Die "grosse" Schweizer Aktienrechtsrevision
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- 15 heures de lecture
Das Schweizer Aktienrecht wird grundlegend revidiert, und das Parlament beschäftigt sich derzeit mit weitreichenden Änderungen, die über die Vorschläge des Bundesrats hinausgehen. Die Revision bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, deren praktische Auswirkungen und mögliche Verbesserungen oder Fehlleistungen des Gesetzgebers kritisch hinterfragt werden. Besteht bereits heute Handlungsbedarf in der Beratung von Klienten? Diese Fragen wurden bei zwei Veranstaltungen der „Schweizerischen Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Umstrukturierungen“ im Juni und September 2010 behandelt. Dabei wurden die bereits feststehenden Änderungen - der überwiegende Teil - vorgestellt und kritisch gewürdigt, während umstrittene Punkte wie die Genehmigung von Vergütungen durch die Generalversammlung, die Abschaffung der Dispoaktien, die Revision der institutionellen Stimmrechtsvertretung und die Regelung der Gehälter in Publikumsgesellschaften diskutiert wurden. Der Jubiläumsband SSHW 300 enthält die überarbeiteten Referate dieser Tagungen und bietet eine umfassende Würdigung der Aktienrechtsreform. Die Publikation zeigt auf, was erreicht wurde und wo noch Fragen offen sind, und beleuchtet die praktischen Implikationen des neuen Rechts sowie bestehende Mängel, die der Gesetzgeber adressieren sollte. Sie richtet sich an Praktiker, Gesetzgeber, Behörden, Revisionsgesellschaften und die Wissenschaft.
Börsengesetz, Finanzmarktaufsichtsgesetz
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- 52 heures de lecture
Der neue Basler Kommentar BEHG/FINMAG ersetzt einerseits die 2007 erschienene Kommentierung des Börsengesetzes und der kapitalmarktrechtlichen und geldwäschereirelevanten Strafnormen im Strafgesetzbuch und berücksichtigt dabei die seitherigen Gesetzesänderungen und die neue Rechtsprechung und Behördenpraxis zu diesen beiden Gesetzen, insbesondere im Bereich des Melde- und Übernahmerechts. Daneben enthält der neue Band die Erstkommentierung des FINMAG, das durch seine Regelung der zentralen Aufsichtsbehörde über den Finanzmarkt (die FINMA) nicht nur alle Finanzmarktgesetze beeinflusst (und geändert) hat, sondern künftig auch die Klammer um diese Gesetze bildet und damit als Fundament der rechtlichen Ordnung des Schweizer Finanzmarktes betrachtet werden kann. Neben der Regelung der Organisation und Zuständigkeiten der FINMA werden im FINMAG nun zentral die Aufsichtsinstrumente im Finanzmarktbereich geregelt, nebst der Prüfung durch Revisoren und Untersuchungsbeauftragte auch alle Verfahrensrechte und -pflichten der Behörden und Beaufsichtigten, die Sanktionen und Strafbestimmungen. Auch die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden (Amtshilfe) hat ihre Basis neu im FINMAG.
Kollektivanlagengesetz
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- 47 heures de lecture
Am 1. Januar 2007 sind die neuen aktienrechtlichen Bestimmungen über die Offenlegung von Vergütungen und Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung in Kraft getreten (Art. 663b bis und Art. 663c Abs. 3 OR). In den Jahres- und Konzernrechnungen für das Jahr 2007 müssen diese Bestimmungen erstmals beachtet und von den Revisionsstellen geprüft werden. Obwohl die Artikel detailliert scheinen, bergen sie bei näherer Betrachtung eine unerwartete Fülle von offenen Fragen. Müssen die individuell offen zu legenden Vergütungen aufgeschlüsselt nach einzelnen Komponenten dargestellt werden? Sind die diversen Vergütungselemente zu bewerten und wenn ja, wie? Muss jeweils ein Vorjahresvergleich vorgenommen werden und wenn ja, gilt dies auch für das Jahr 2006? Diese und zahlreiche weitere Fragen werden im Rahmen dieses Leitfadens erörtert und möglichen Antworten zugeführt.
Revisionsrecht
Revisionsaufsichtsgesetz (RAG), Art. 727-731a OR, Art. 755 OR
Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts hat weit reichende Folgen für die geprüften Gesellschaften/Organisationen und deren Abschlussprüfer. Das Werk bietet eine vertiefte Kommentierung der neuen revisionsrechtlichen Bestimmungen. Erläutert werden das gesamte RAG und die neuen revisionsrechtlichen Bestimmungen im OR zur Revisionspflicht (Art. 727–731a und 755). Darüber hinaus fasst es die wissenschaftlichen Meinungen prägnant zusammen, wertet die neueste Literatur aus und bietet erste Lösungsvorschläge für die Praxis an.
Das Bankenwesen bildet auch heute noch den zentralen Sektor der Finanzwirtschaft in der Schweiz, selbst wenn in den letzten Jahren der Globalisierung der Finanzmärkte, der Entwicklung neuer Finanzinstrumente und der Ausweitung des Kreises der Effektenhändler neue Schwerpunkte entstanden sind, die ihrerseits den Einsatz des Gesetzgebers erforderten. Der neue Basler Kommentar erläutert umfassend und kompetent das Bankengesetz sowie die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen. Dazu gehören etwa die Bestimmungen der neuen Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler, die Verordnung über das Insolvenzrecht und die Bankenkonkursverordnung. Zudem finden sich nähere Ausführungen über den vollstreckungsrechtlichen Status einer Kantonalbank und die Selbstregulierung der Banken über den Einlegerschutz. Der Fokus der Kommentierung liegt darauf, eine möglichst praxisnahe Anwendung des Gesetzes und der gesamten dazugehörigen Verordnungen aufzuzeigen. Ein umfangreiches Sachregister erleichtert den Zugang.
Das Fusionsgesetz (FusG) ist mittlerweile rund 10 Jahre alt - der Basler Kommentar zum Fusionsgesetz erschien in seiner ersten Auflage praktisch parallel zum Inkrafttreten der damals neuen Regeln. Seit dieser Zeit hat sich der Kommentar zu einem Standardwerk entwickelt, das sich in der Praxis und an Gerichten bewährt hat und häufig zitiert wird. Zur Neuauflage Die 2. Auflage verarbeitet und würdigt die zahlreich erschienene Literatur, Erfahrungen aus einer Vielzahl von Transaktionen unter dem Fusionsgesetz sowie die neue Rechtsprechung. Grosses Gewicht wird auf praktische Aspekte in der Planung, Verhandlung, Dokumentation und Umsetzung von Transaktionen gelegt, seien diese unter unabhängigen Partnern beabsichtigt oder konzernintern im Rahmen von Restrukturierungen angedacht. Der Kommentar gibt zudem Gerichten und andere Rechtsanwendern wirtschaftlich sinnvolle Auslegungshilfen des im Detail oft unklaren FusG und weist auf wünschbare Aktivitäten des Gesetzgebers hin. (Quelle: www.buchhandel.de).