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Christoph Reichert

    Das neue Zimbabwe
    Empirische Sozialforschung über Entwicklungsländer
    Intersubjektivität durch Strafzumessungsrichtlinien
    Adel in Bayern
    • Die Strafzumessung im deutschen Strafprozess bleibt trotz aller Rationalisierungsversuche unberechenbar und schwer nachvollziehbar. Die richterliche Bewertung von Tat und Täter bestimmt im Einzelfall das Strafmaß. Der Autor plädiert für die Einführung bindender Strafzumessungsrichtlinien, um diesen Prozess rechtlich zu fassen und überprüfbar zu machen. Zunächst untersucht er die Kriterien für die Strafbemessung sowie deren Rechtfertigung unter dem Schuldprinzip und verfassungsrechtlichen Vorgaben, um intersubjektiv nachvollziehbare und vorhersehbare Entscheidungen zu ermöglichen. Christoph Reichert kommt zu dem Schluss, dass den bisherigen Konzepten zur Verrechtlichung der Strafzumessung systembedingt die Überprüfbarkeit fehlt. Anschließend betrachtet er die US-amerikanischen „sentencing guidelines“, die versuchen, den Prozess der Strafmaßbestimmung stärker zu kontrollieren und das richterliche Ermessen durch eine Bewertungsskala zu ersetzen. Das Ermessen bleibt jedoch bestehen, wenn besondere Umstände eine Abweichung vom Richtlinienmaß notwendig machen. Der Verfasser untersucht die Übertragbarkeit dieses Modells auf das deutsche Strafzumessungsrecht und zieht Parallelen zu den aufstrebenden tatschuldorientierten Theorien der Normstabilisierung sowie zur Lehre vom „just deserts“, die die Entwicklung der Richtlinien prägt. Er ist der Ansicht, dass ein richtlinienorientiertes Modell auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung stan

      Intersubjektivität durch Strafzumessungsrichtlinien