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Jost Hausmann

    1 janvier 1953
    Repertorien des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden
    Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Marburg
    Archivrecht
    Die Kameralfreiheiten des Reichskammergerichtspersonals
    Fern vom Kaiser
    "Zur Erhaltung guter Ordnung"
    • Standesbeamte, Verwaltungsbeamte und Angestellte der Kommunalverwaltungen nehmen auch archivarische Aufgaben wahr. Der vorliegende Leitfaden zur Praxis des Archivrechts hilft, sich in das Archivrecht der jeweiligen Bundesländer einzuarbeiten, erläutert die Grundzüge des Archivrechts und beantwortet erste archivische Fragestellungen. Jedem Kapitel sind die einschlägigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen vorangestellt. Thematische Schwerpunkte Personenstandsunterlagen und Archiv Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten Grundbegriffe des Archivwesens Entstehung, Verwaltung und Sicherung von Archivgut Benutzung der Archive Erläuterung der Grundzüge des Archivrechts und Beantwortung erster archivischer Fragestellungen Übersichtliche tabellarische Darstellung der einschlägigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen Zahlreiche verständnisfördernde Abbildungen Fokus auf die standesamtlichen Besonderheiten

      Archivrecht