Karl Spühler, aufgewachsen in einer Zürcher Landsgemeinde, wurde durch den Zweiten Weltkrieg und die dörfliche Gemeinschaft geprägt. Seine Werte wie Arbeitsethos, Bescheidenheit und kritische Haltung führten ihn zu einer Karriere als Bundesrichter und Professor. Sein Buch vermittelt jüngeren Generationen die Bedeutung von Verantwortung und Lebensfreude.
Karl Spühler Livres






Der Band enthält die im Rahmen der Tagung des Instituts für Schweizerisches und Internationales Verfahrensrecht zur «Neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung», im Januar 2003, gehaltenen Referate. Diese orientieren über die Kernpunkte der geplanten Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts unter Einbezug des damit eng zusammen hängenden Bundesgerichtsgesetzes und weisen auf deren neuralgische Punkte hin. Die sachlich-kritische Auseinandersetzung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Interessenlage der Regionen Zürich/Ostschweiz/Innerschweiz.
Der Vergleich hat in der Schweizerischen Gerichtspraxis eine besondere Bedeutung. Dem Leitmotiv „Schlichten ist besser als Richten“ trägt das seit 1. Januar 2011 geltende Zivilprozessrecht in hohem Masse Rechnung. Damit wurde erreicht, dass ein Vergleich relativ unbürokratisch rechtskräftig und vollstreckbar wird. Trotzdem treten beim Abschluss von Vergleichen in der alltäglichen Praxis immer wieder grössere und kleinere Probleme auf. Die vorliegende Studie will zu deren Lösung beitragen. Dies gilt nicht nur für die ordentlichen Gerichte sondern auch für die Schlichtungsbehörden, die Schiedsgerichte und die Mediatoren. Erörtert werden auch die internationalen Gesichtspunkte. Eine sorgfältige Abgrenzung wird auch zwischen den aussergerichtlichen und den gerichtlichen Vergleichen vorgenommen. Dies gilt nicht zuletzt für die unterschied-lichen Anfechtungsmöglichkeiten gegen die beiden Arten von Vergleichen. Dasselbe gilt für ihre Vollstreckung. Es ist empfehlenswert, vor Vergleichung einer Zivilstreitigkeit die beiliegende Schrift zu konsultieren. Sie eignet sich für Schlichtungsbehörden, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder, Rechtsdienste von Banken und wirtschaftichen Unternehmungen sowie von Anwaltskandidaten und fortgeschrittenen Studenten.
Bundesgerichtsgesetz (BGG)
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Die erste Auflage des Kurzkommentars zum BGG von Spühler/Dolge/Vock ist noch vor Inkrafttreten des BGG am 1. Januar 2007 erschienen. Damals konnten sich die Autoren lediglich auf den Gesetzestext und die Materialien sowie vereinzelte im Vorfeld veröffentlichte Aufsätze stützen. Inzwischen ist eine Menge an Judikatur und Literatur erschienen, sodass sich eine zweite Auflage aufdrängte. Nicht nur der Umfang hat sich stark vergrössert, sondern auch der Inhalt der Neuauflage ist breiter und vor allem vertieft worden. Dies ist nicht zuletzt das Verdienst des neu zum Autorenteam hinzugestossenen Heinz Aemisegger. Als aktiver Bundesrichter brachte er eine breite Übersicht in die aktuelle Rechtsprechung und deren Weiterentwicklung ein. Der erweiterten Autorenschaft verdankt der Kommentar auch eine Verstärkung im öffentlichen Recht. Die drei Autoren der Erstkommentierung decken auf Grund ihrer jahrzehntelangen Schwerpunkte das für das BGG ebenso gewichtige Zivil- und Strafprozessrecht sowie das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ab. Das Werk wird durch ein eingehendes Sachregister erschlossen.