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Thomas Darsow

    Zum Wandel des Staatsbegriffs
    Friedensgedanke und Friedensregelung in Vergangenheit und Gegenwart
    Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
    Amtsordnung Mecklenburg-Vorpommern
    • Die Neuauflage beinhaltet u. a. die stärkere Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am kommunalen Geschehen, die Stärkung der Kontrollbefugnisse der ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertretungen, die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung und bei der Organisation der kommunalen Verwaltungsstrukturen sowie die Verankerung von Mechanismen zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Haushalte und zur Optimierung der gemeindlichen Strukturen.

      Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
    • Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Fünften Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung vom 26.2.2004 die gesetzlichen Grundlagen des Kommunalrechts umfassend novelliert. Die Amtsordnung wurde in der inneren Struktur modernisiert. Im ganzen Gesetz wurde dereguliert, so z. B. bei den Bürgerentscheiden und beim Satzungsrecht. In gewohnter Qualität wurde jede Vorschrift umfassend kommentiert, in den Bezügen zu anderen Vorschriften und mit Hilfe der Rechtsprechung ausgelegt. Damit ist der Standardkommentar wieder hochaktuell. Die Autoren: Dr. Thomas Darsow; Sabine Gentner aus dem Innenministerium; Klaus-Michael Glaser, Städte- und Gemeindetag, sowie Dr. Hubert Meyer, Landkreistag.

      Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    • Entkolonisation und ideologische Aufspaltung der Welt haben das internationale System erheblich verändert. Die Untersuchung widmet sich der Frage, welche Auswirkungen dies auf den im Völkerrecht ver- wendeten Staatsbegriff gehabt hat. Ausgangspunkt der Überlegungen ist zum einen das Phänomen der sogenannten Mikrostaaten, die nach herkömmlichen Standards schwerlich den Test der Staatsreife be- standen hätten, und zum anderen die vor allem im Rahmen der inter- nationalen Organisationen stattfindende Zuerkennung staatsbezogener Vorrechte gegenüber Befreiungsorganisationen. Es wird aufgezeigt, ob eine marginale Anpassung, eine wesentliche Reduzierung oder ein Trend zur Funktionalisierung des Staatsbegriffs feststellbar ist.

      Zum Wandel des Staatsbegriffs