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Wolfgang Bouska

    Strassenverkehrs-Ordnung
    Fahrerlaubnisrecht
    StVO
    • Dieser Praxiskommentar bietet eine kompakte und verständliche Erläuterung des Rechts der Fahrerlaubnis. Besonders hilfreich ist die Zusammenfassung aller relevanten Regelungen, die über zahlreiche Rechtsvorschriften verteilt sind, wie die Fahrerlaubnis-Verordnung, das StVG, StGB, StPO und verschiedene internationale Regelungen. Die 3. Auflage berücksichtigt umfassend alle aktuellen Novellierungen. Dazu zählen die FahranfängerfortbildungsVO vom 16.5.2003 und das Straßenverkehrsrechts-Änderungsgesetz vom 19.3.2001, das die „0,5-Promille-Grenze“ sowie wichtige Ergänzungen zur Fahrerlaubnis auf Probe und zum Mehrfachtäter-Punktsystem neu regelt. Auch die VO zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 7.8.2002 wird behandelt, die zahlreiche Neuerungen, wie die Anforderungen an das Sehvermögen und die Definition des motorisierten Krankenfahrstuhls, enthält. Des Weiteren wird das Straßenverkehrsrechts-Änderungsgesetz vom 11.9.2002 thematisiert, das die Ermächtigungsgrundlage für eine „zweite Ausbildungsphase“ präzisiert und Anpassungen an den Datenschutzvorschriften vornimmt. Schließlich wird die VO zur Änderung der FeV vom 7.1.2004 behandelt, die wichtige Anpassungen an die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung vornimmt, sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Fahreignung bei Cannabisbesitz. Der Kommentar richtet sich an Verwaltung, Justiz, Polizei, Fahrerlaubnisbewerber, Fahrprüfer und Rechtsanwälte.

      Fahrerlaubnisrecht
    • Diese Auflage enthält die wichtigsten für die Teilnahme am Straßenverkehr geltenden Vorschriften sowie ausführliche Erläuterungen dazu. Schwerpunkte bilden - die Straßenverkehrs-Ordnung und - die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Darüber hinaus enthält dieses Werk: Die aktualisierte Ferienreiseverordnung, die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung, Auszüge aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, soweit die Vorschriften Bedeutung für die Arbeit der Straßenverkehrsbehörden haben, sowie sechs für die Praxis bedeutsame Ausnahmeverordnungen zur StVO auf aktuellem Stand.

      Strassenverkehrs-Ordnung