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Michael Teuber

    Grundriss der praktischen Mikrobiologie für das Molkereifach
    Gentechnik für Lebensmittel und Zusatzstoffe
    Die Bedrohung - § 241 I StGB
    Aus eigener Kraft
    • Aus eigener Kraft

      Wie die größte Krise meines Lebens mich stark gemacht hat

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      Nach einem Autounfall 1987 ist Michael Teuber inkomplett querschnittsgelähmt. Nach 3 Jahren im Rollstuhl kämpft er sich mit eisernem Willen und hartem Training zurück in ein mobiles Leben. Die Autobiografie des Leistungs- und Extremsportlers zeigt, dass mit Mut, Willen und Disziplin persönliche Krisen überwunden und große Ziele erreicht werden können: „Behinderte können einen Beitrag leisten zur Lösung der deutschen Heldenkrise.“ (Michael Teuber)

      Aus eigener Kraft
    • Ziel dieser Arbeit ist es aufzuzeigen, inwieweit Strafe und Sicherungsmaßnahmen legitime Folgen einer Drohung i. S. d. § 241 I StGB sein können. Die grundlegende Analyse ergibt in Verbindung mit einem umfangreichen rechtsgeschichtlichen Teil eine so noch nicht vorhandene Gesamtdarstellung der Drohung. Sie widerlegt die Ansicht, Rechtsgut des § 241 I StGB sei der Rechtsfrieden oder die Willensfreiheit; es ist vielmehr das Freisein von Angst und Schrecken. Die Arbeit zeigt die Legitimität von Strafe und Grundlagen für Sicherungsmaßnahmen auf. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der Täter aufgrund der Drohung aufgefordert werden kann, die Nichtbegehung der angedrohten Tat zu versprechen. Die Durchsetzbarkeit dieses Versprechens mittels Beugehaft hat einen spezialpräventiven Effekt.

      Die Bedrohung - § 241 I StGB