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Ulrich Lambrecht

    Herrscherbild und Principatsidee in Suetons Kaiserbiographien
    Pflichtteilsreduzierung bei der Nachfolge in Personengesellschaften
    • Für viele mittelständische Unternehmer ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ihres Betriebs durch eine optimale Unternehmensnachfolge von zentraler Bedeutung. Die Entscheidung über die personelle, rechtliche und wirtschaftliche Gestaltung der Nachfolge ist oft einmalig und mit erheblichen Risiken verbunden. Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher unerlässlich. Liquiditätsprobleme können durch Pflichtteilsansprüche weichender Erben entstehen. Wenn Vereinbarungen über einen Pflichtteilsverzicht scheitern, sollten Übergeber und Übernehmer Maßnahmen zur Verringerung des Kapitalabflusses ergreifen. Der Autor, ein wirtschaftsberatender Anwalt im Gesellschafts- und Nachfolgerecht, präsentiert Gestaltungsmöglichkeiten zur Anteilsnachfolge, die die Pflichtteilslast des Nachfolgers reduzieren können. Im Fokus steht § 2325 BGB, der den Ausgleich lebzeitiger Schenkungen des Erblassers an Pflichtteilsberechtigte regelt. Bei einer nicht vollentgeltlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils an den Nachfolger ist die Abgrenzung und Bewertung von entgeltlichem und geschenktem Teil der Nachfolgeregelung entscheidend. Die Untersuchung beleuchtet, welche materiellen und ideellen Gegenleistungen der Anteilsnachfolger erbringen kann, um den Schenkungsanteil der Nachfolgeregelung zu verringern und somit den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu reduzieren.

      Pflichtteilsreduzierung bei der Nachfolge in Personengesellschaften